Berlin (pag) – Das Bundeskabinett segnet das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz ab. Ein Kern ist die Einführung eines neuen Personalbemessungsinstruments, das sich am PPR-2.0-Modell von Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG), Deutschem Pflegerat (DPR) und Ver.di orientiert. Allerdings wird das Finanzministerium miteinbezogen.

Die Einführung der neuen Pflegepersonalregelung (PPR) ist in drei Stufen geplant. Ab Januar 2023 startet nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zunächst eine Testphase mit einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern auf Normalstationen und in der Pädiatrie. Intensivstationen werden nicht berücksichtigt. Eine Rechtsverordnung soll den Krankenhäusern dann Vorgaben für die Personalbemessung machen. Scharfgestellt wird die Regelung ab 2025. Es gibt aber eine Ausnahme: „Verfügt ein Krankenhaus über einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung auf bettenführenden Stationen, kann von einer Anwendung der PPR 2.0 abgesehen werden“, teilt das BMG mit.

 

Brisant: Bei der Rechtsverordnung muss das Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium hergestellt werden. Das geht aus der Vorlage zum Kabinettsentwurf hervor. DPR-Präsidentin Christine Vogler zweifelt, ob das BMG „noch die Fäden und damit die Verantwortung für die kommende Personalbemessung im Krankenhaus in der Hand hält“. Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) sieht „die Gefahr, dass zukünftig bei einer angespannten Haushaltslage beim Personalbedarf der Rotstift angesetzt wird“. Der GKV-SV hält die PPR 2.0 generell für zu bürokratisch und unmodern. Er setzt stattdessen auf das PePiK-Verfahren („Personalbemessung der Pflege im Krankenhaus“), um den tatsächlichen Personalbedarf differenziert nach den unterschiedlichen Qualifikationen zu ermitteln. Der DPR glaubt nicht, dass der Gesetzentwurf der ursprünglichen PPR 2.0. gerecht werde und fordert unter anderem den Einbezug der Intensivstationen.

 

Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) tut den geplanten Einfluss seines Kabinettskollegen Christian Lindner (FDP) ab. Dass dessen Ressort involviert werde, sei nicht ungewöhnlich. Er sagt: „Der Finanzminister bestimmt ja nicht mit.“

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/KHPflEG_Kabinett.pdf

 

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