Berlin (pag) – Das für 2023 prognostizierte Defizit von mindestens 17 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) will die Bundesregierung mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) beseitigen. In der ersten Bundestagslesung kritisiert die Opposition die geplanten Maßnahmen scharf.

Das GKV-FinStG sieht auch Einschnitte im stationären Sektor vor. So sollen ab 2024 nur noch die Pflegepersonalkosten, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind, im Pflegebudget berücksichtigt werden können. Derzeit gebe es noch parallel „eine Restkonstante in der Fallpauschale“, meint Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD). „Somit wird dort die Pflege doppelt abgerechnet.“ Das wolle er nun bereinigen.

Klaus Holetschek (CSU), Gesundheitsminister in Bayern und Gastredner im Bundestag, bezeichnet das als „Irrsinn“. „Wir brauchen in der Pflege jetzt große Würfe. Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen. Wir brauchen wirklich eine Revolution in der Pflege“, fordert er stattdessen.

Es ist nicht der einzige kritische Punkt im Gesetzentwurf. Geplant sind die Streichung der Neupatientenregelung, das Abschmelzen der Kassenreserven, ein zusätzlicher Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds von zwei Milliarden Euro sowie ein Bundesdarlehen von einer Milliarde Euro an die GKV. Im Arzneimittelbereich ist eine weitreichende Reform des AMNOG vorgesehen, ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag sowie die Verlängerung des Preismoratoriums bis Ende 2026.

Doch mit dem Gesetz ist das Thema GKV-Finanzen nicht vom Tisch. Als einen „ersten Schritt“ bezeichnet Prof. Andrew Ullmann (FDP) das GKV-FinStG, „aber sicherlich, nicht der letzte“. In der Bundestagssitzung kündigen Ampelvertreter die Dynamisierung des Bundeszuschusses und die Übernahme der GKV-Beiträge für Arbeitslosengeld-II-Empfänger in noch kommenden Gesetzesvorhaben an. Auch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze schließen sie für die Zukunft nicht aus.

 

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