Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner jüngsten Sitzung am einige Leistungsentscheidungen getroffen. Es geht um die ambulante Behandlung von Hirnmetastasen, Krankentransport und die Zweitmeinung bei Gallenblase.

Eine ärztliche Zweitmeinung können sich Patienten jetzt vor einer Gallenblasenentfernung einholen. Die sogenannten Zweitmeiner prüfen, ob die empfohlene Operation medizinisch wirklich notwendig ist. Zudem beraten sie zu möglichen Behandlungsalternativen. Ambulant und stationär tätige Ärzte können bei der Kassenärztlichen Vereinigung eine Genehmigung beantragen. In Deutschland werden mit 200.000 Eingriffen deutlich mehr als im europäischen Vergleich vorgenommen. Dieses Angebot steht voraussichtlich ab Januar 2023 zur Verfügung.

Die stereotaktische Radiochirurgie – eine einmalige hochdosierte präzise Bestrahlung von Tumorgewebe – wird auch in der ambulanten Versorgung eine Therapieoption für Menschen mit Hirnmetastasen. Voraussichtlich ab Juli 2023 können niedergelassene Fachärzte für Strahlentherapie sowie für Neurochirurgie dieses Verfahren einsetzen.

Unterschiedliche Auslegungen der Krankentransportrichtlinie haben für Ärger gesorgt. Deshalb stellt der G-BA jetzt klar: Zu den von Krankenkassen übernommenen Fahrten von dauerhaft in ihrer Mobilität beeinträchtigten Personen zu ambulanten Behandlungen gehören auch Krebsfrüherkennungsuntersuchungen und Gesundheitsuntersuchungen.  

 

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