Berlin (pag) – Die ersten Empfehlungen der Krankenhaus-Regierungskommission fließen nach Plänen von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) und der Ampel in das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. Vorgesehen sind kurzfristige Reformen in der Geburtshilfe und Pädiatrie sowie Tagesbehandlungen in Kliniken.

Kliniken mit Geburtshilfen, die bereits Sicherstellungszuschläge erhalten, haben für die Jahre 2023 und 2024 jeweils „Anspruch auf eine zusätzliche Finanzierung in Höhe von 1.500.000 Euro“, heißt es in einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. Eine Million Euro erhalten Häuser, die zusätzlich über eine Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin verfügen. Das gilt auch für Einrichtungen mit Neonatologie plus Perinatalzentrum (Level 1 oder 2) beziehungsweise perinatalem Schwerpunkt. Bei der Allianz kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) herrscht Stirnrunzeln. Via Twitter fragt sie, wo man denn Sicherstellungskrankenhäuser mit Geburtshilfe, Pädiatrie oder Neonatologie mit besonderer perinataler Versorgung findet. „War das jemals bedarfsgerechte Versorgung?“

Pädiatrische Einrichtungen will die Ampel wie folgt unterstützen: „Um Anreize zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen aufrecht zu erhalten, erfolgt bei Unterschreitung eines Mindesterlösvolumens von 80 Prozent ein Abschlag auf das angehobene Erlösvolumen.“ Für die Maßnahmen in der Pädiatrie rechnen die Koalitionäre mit 270 Millionen Euro und in der Geburtshilfe mit 111 Millionen Euro pro Jahr. Die Gesamtsumme werde aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds genommen, geht aus dem Änderungsantrag hervor.

Zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in einem Änderungsantrag, sondern nur in einem Papier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) fixiert, ist die Einführung sogenannter Tagesbehandlungen in Krankenhäusern. Davon verspricht sich Lauterbach eine Entlastung des Personals, speziell in Nachtschichten. „Die Tagesbehandlungen sollen bei mehr als sechsstündiger Behandlung als DRG abgerechnet werden, die um die nicht angefallenen ,Hotelkosten‘ pauschal gemindert werden“, schreibt das BMG.

 

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit GmbH