Berlin (pag) – Eine digitale Karte des AOK-Bundesverbandes stellt die 1.064 Kliniken dar, die im nächsten Jahr mindestmengenrelevante Eingriffe durchführen dürfen. Zu einer auffallenden Reduzierung kommt es bei Kliniken, die Operationen am Ösophagus anbieten: Ein Drittel weniger von ihnen nehmen im nächsten Jahr an der Versorgung teil.

In absoluten Zahlen sind dies 147 Kliniken von ehemals 223 Abteilungen, die an der Speiseröhre operieren durften. Der Grund dafür ist eine deutliche Steigerung der Mindestmengen von zehn auf 26 Eingriffe pro Jahr. Bei der Versorgung von Frühgeborenen mit besonders geringem Geburtsgewicht ist ebenfalls die Mindestmenge angehoben worden – von 14 auf 20 Fälle jährlich. Damit werden sechs Standorte weniger als in diesem Jahr die Frühgeborenen versorgen dürfen. Die bundesweite Gesamtzahl der an der Versorgung beteiligten neonatologischen Abteilungen liegt dann bei 157. Kliniken, die an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) operierten durften, verringern sich um 19 auf nunmehr 405.

Die sogenannte „Transparenzkarte der AOK“ informiert über die Auswirkungen der jährlichen Mindestmengen-Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen. Neben den insgesamt sieben komplexen Behandlungen, für die aktuell vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegebene Mindestmengen gelten, kommen ab 2024 Mindestmengen für Brustkrebs-OPs und für thoraxchirurgische Behandlungen bei Lungenkrebs hinzu. Darüber hinaus berät der G-BA über die Einführung weiterer Mindestmengen wie zum Beispiel bei Herztransplantationen. Ferner steht eine Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge bei der Implantation künstlicher Kniegelenke und die Neukonzeption der Mindestmenge bei Stammzelltransplantationen auf der Tagesordnung.

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, betont: „Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Mindestmengen-Regelungen trotz zahlreicher Ausnahmegenehmigungen aufgrund gesunkener Fallzahlen in der Corona-Pandemie ihre Wirkung entfalten.“

Die Mindestmengen-Transparenzkarte finden Sie online unter:
www.aok-bv.de/engagement/mindestmengen/index.html#6/51.331/10.481

 

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