Berlin (pag) – Bis kurz vor der Abstimmung im Bundestag feilen die Koalitionäre noch am Krankenhauspflegeentlastungsgesetz und an seinem Kern: dem Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0. Dieses wird 2025 eingeführt, die Erprobung beginnt bereits 2023, beschließt das Hohe Haus mit der Ampelmehrheit.

Die neue Pflegepersonalregelung wird nun auch für Intensivstationen und Kinderintensivstationen gelten. Und die zunächst vorgesehene Möglichkeit, aus der PPR 2.0. durch Entlastungstarifverträge auszuscheren, entfällt. Mit diesen Änderungen kommt die Mehrheit im Bundestag den eigentlichen Initiatoren der Regelung – Deutsche Krankenhausgesellschaft, Deutscher Pflegerat und Ver.di – entgegen. Diese haben sich im Vorfeld beschwert, dass ihr Konzept verwässert wurde. Irene Maier, Vize-Präsidentin des Pflegerats, sagt nun: „Es wurde deutlich nachgebessert. Die PPR 2.0 ist nun eindeutig im Gesetz geregelt.“

Kritikpunkt bleibt aber die Vetomöglichkeit für den Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Stephan Pilsinger (CSU) befürchtet „Pflege nach Kassenlage“. Die Union und Die Linke fordern in Anträgen die Streichung dieser Passage. Selbst die grüne Pflegepolitikerin Kordula Schulz-Asche räumt ein: „Man hätte auf die Formulierung verzichten können.“ Sie glaubt aber nicht, dass Lindners Vetomöglichkeit Einfluss auf Pflege hat. Das Personal werde von den Krankenkassen bezahlt, nicht aus dem Bundeshaushalt.

Teil des Gesetzpakets sind außerdem die Einführung der Tagesbehandlungen in Kliniken und die damit verbundenen Hybrid-DRGs. Mit dem Gesetz stelle die Ampel wichtige Weichen für die Zukunft der Krankenhauslandschaft, weitere Reformschritte würden folgen, kündigt Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) an. Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz beginne „nichts Geringeres als eine Revolution“.

Durch das Gesetz werden außerdem die Pädiatrie mit jeweils 270 Millionen Euro und die Geburtshilfe mit jeweils 108 Millionen Euro in 2023 und 2024 pro Jahr gefördert. Das Geld kommt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Zudem soll der Personalaufwand für Hebammen ab 2025 vollständig im Pflegebudget berücksichtigt werden.

 

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