Berlin (pag) – Künftig dürfen auch Homo- und Bisexuelle sowie Transpersonen ohne Einschränkungen Blut spenden. Das plant Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD). Die Ampelfraktionen legen dafür einen Änderungsantrag vor, der ans geplante Gesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gehängt wird.

Männer, die einen neuen oder mehrere Sexualpartner haben, müssen bisher vier Monate nach dem letzten Geschlechtsverkehr warten, bis sie Blut spenden dürfen. Das sieht die aktuelle Hämotherapie-Richtlinie gemäß Transfusionsgesetz der Bundesärztekammer (BÄK) vor, die im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) getroffen wurde. Diese Regelung wollen Lauterbach und die Regierungsfraktionen jetzt ändern. Sexuelle Orientierung und sexuelle Identität sollen künftig keine Rolle mehr spielen. Ausschluss oder Rückstellung von der Spende dürfe dann „nur auf Grundlage des jeweiligen individuellen Risikoverhaltens der spendewilligen Person ermittelt werden“, heißt es im Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP. „Gruppenbezogene Ausschluss- oder Rückstellungstatbestände sind insoweit nicht mehr zulässig“. Dementsprechend fordern die Ampelfraktionen eine Änderung des Transfusionsgesetzes. Die Bundesärztekammer müsste dann ihre Richtlinie im Einvernehmen mit dem PEI anpassen. Dafür will ihr die Regierung eine viermonatige Frist geben. Gelingt das der BÄK nicht, geht die Richtlinienkompetenz auf das PEI über. Vor dieser Verlagerung auf eine „weisungsgebundene“ Bundesoberbehörde warnt die Kammer. „Die Frage der Zulassung zur Blutspende stellt eine Risikostratifizierung auf der Basis der jeweils aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen und epidemiologischen Daten dar. Wenn die politischen Entscheidungsträger bei den Auswahlkriterien für die Blutspende von diesem wissenschaftlichen Stand abweichen wollen, dann stehen sie auch in der unmittelbaren Verantwortung gegenüber den Menschen, wenn diese zu Schaden kommen“, teilt die BÄK auf Anfrage der Presseagentur Gesundheit mit.

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) jubelt dagegen und sieht eine seiner Forderungen erfüllt. Die Änderung des Transfusionsgesetzes müsse aber sicherstellen, dass Spender „auch nicht versteckt nach sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität unterschieden und damit ausgeschlossen werden“.

 

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