Berlin (pag) – Die akademische Pflegeausbildung bleibt nach Einschätzung von Gesundheitsexperten weit hinter ihren Möglichkeiten und Notwendigkeiten zurück. Als Kernproblem wird bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses die fehlende Finanzierung des Studiums angeführt.

Die fehlende Vergütung oder Aufwandsentschädigung für die zu leistenden 2.300 Praxisstunden stelle eine Benachteiligung der Studierenden dar, beklagt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe. Diese könnten nicht nebenbei jobben, weil sie im Schichtdienst eingesetzt werden. Würden die Studierenden in die Finanzierungsverordnung zum Pflegeberufegesetz (PflBG) einbezogen, könnte das Problem entschärft werden. Außerdem sei die fehlende Refinanzierung der Praxisanleitung in den Gesundheitseinrichtungen ein Problem, weil dadurch insbesondere kleinere Einrichtungen von einer Kooperation mit der hochschulischen Ausbildung faktisch ausgeschlossen seien.

Ähnlich argumentiert der Deutsche Pflegerat, der darauf hinweist, dass die Zahl der Pflegefachpersonen mit Hochschulabschluss zu gering sei. Zwar bestehe seit 2020 mit dem PflBG die Möglichkeit der hochschulischen Ausbildung, jedoch bleibe die Akademisierungsquote mit einer Auslastung von derzeit rund 50 Prozent weiter hinter dem Bedarf zurück. Nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind verschiedene Qualifikationsstufen in der Pflege sinnvoll. Die Konzeption der akademischen Pflegeausbildung müsse grundlegend korrigiert werden.

Der GKV-Spitzenverband lehnt die Finanzierung der Ausbildung ab. Mit dem PflBG sei die Entscheidung getroffen worden, dass die Finanzierung der hochschulischen Pflegeausbildung nicht in den Aufgabenbereich der Beitragszahler der Kranken- und Pflegeversicherung falle. Die Zuständigkeit liege bei den Ländern.

Die Anhörung im Gesundheitsausschuss geht auf einen Antrag der Unionsfraktion (20/4316) zurück. Die Abgeordneten schlagen eine Ausbildungsvergütung analog zur beruflichen Pflegeausbildung vor. Außerdem sollte die Übernahme der Refinanzierung der Praxisanleitung in den Einrichtungen analog zur berufsfachschulischen Ausbildung gesetzlich geregelt werden.

 

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit GmbH