Berlin (pag) – Aus der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD), derzeit eine gGmbH, wird eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Das beschließt der Bundestag mit der Ampelmehrheit. Die Finanzierung von 15 Millionen Euro pro Jahr muss die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stemmen. Die private Krankenversicherung (PKV) kann sich aber freiwillig mit sieben Prozent beteiligen.

Stefan Schwartze (SPD), Patientenbe-
auftragter der Regierung © pag, Fiolka
 

Die Opposition kritisiert den Einfluss der Kassen. Denn die GKV bekommt zwei Sitze im Stiftungsrat, der unter anderem über den Haushalt entscheidet. Mehr noch: Die Kassenvertreter „können gegen Anträge zur Beschlussfassung über die Haushaltsaufstellung und die Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Rechnungslegung […] begründeten Einspruch erheben“, heißt es im UPD-Reformgesetz. Insgesamt besteht der Rat aus 15 Mitgliedern, sieben von ihnen sollen aus Patientenorganisationen kommen. Den Vorsitz übernimmt der Patientenbeauftragte der Regierung, derzeit Stefan Schwartze (SPD). Geschäftsführendes Organ ist der Stiftungsvorstand, der aus zwei hauptamtlich tätigen Mitgliedern besteht.

Die Union im Bundestag hätte sich eine Steuerfinanzierung gewünscht. Sie sieht die Unabhängigkeit nicht gewährleistet, wie ihr Abgeordneter Hubert Hüppe sagt. Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) versichert dagegen: „Mit dem Gesetz wird die UPD in eine staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen überführt.“ Die Union stimmt gegen das Gesetz, ebenso wie die AfD. Die Linke enthält sich. Für ihre Abgeordnete Kathrin Vogler steht die
Gründung unter Zeitdruck. „Die derzeitigen Verträge laufen noch bis Ende des Jahres, und schon am 1. Januar 2024 soll die neue UPD ihre Arbeit aufnehmen.“

Mit dem Gesetz wird auch die Entbudgetierung pädiatrischer Leistungen eingeläutet. Außerdem können Kliniken für Tagesbehandlungen Krankenfahrten verordnen. Die Kosten werden in der Regel nicht von den Kassen übernommen. Eine Ausnahmeregelung besteht aber für Versicherte mit hochfrequenten Behandlungen, Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Patienten ab Pflegegrad 3. Darüber hinaus soll in Vorbereitung auf die geplante Krankenhausreform das Bundesgesundheitsministerium künftig auf die Expertise des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für die Auswertung von Daten zurückgreifen können.

 

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