Berlin (pag) – Durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen ist den Krankenkassen 2020 und 2021 ein Schaden von rund 132 Millionen Euro entstanden. Das offenbart ein Bericht des Vorstands des GKV-Spitzenverbands an seinen Verwaltungsrat für dessen Sitzung am 22. März. Besonders aufsehenerregend ist der Fall einer Hebamme, die mutmaßlich einen Schaden von 2,6 Millionen Euro zulasten der GKV verursacht hat.

 

Das geht aus einem Fallbeispiel im Bericht „Arbeit und Ergebnisse der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ hervor. Die Hebamme „ließ sich ,Blankoversichertenbestätigungen‘ ausstellen und nutzte diese, um nicht erbrachte Leistungen gegenüber den Krankenkassen abzurechnen“, schreiben die Autoren. Selbst nach einer durch die Staatsanwaltschaft veranlassten Durchsuchung habe die Hebamme nach kurzer Pause weitergemacht. Das Strafverfahren ist im Berichtszeitraum noch nicht abgeschlossen – der Schaden findet im aktuellen Report dementsprechend keine Berücksichtigung. Dort belaufen sich die entstandenen Kosten durch Fehlverhalten im Leistungsbereich Schwangerschaft/Mutterschaft auf „nur“ circa 1,5 Millionen Euro.

Insgesamt wurden laut Report 23.300 Neufälle verfolgt, ein Rückgang zum vorangegangenen Berichtszeitraum (2018 und 2019) um rund 17 Prozent. Die eingegangenen Hinweise sanken um 6,5 Prozent auf 39.600. Den Rückgang führen die Verfasser allerdings nicht auf weniger Fehlverhalten zurück. Denn während der Pandemie konnten die Medizinischen Dienste weniger prüfen und begutachten. Die Dunkelziffer ist vermutlich höher.

Die Rückforderungen von 59,60 Millionen Euro bewegten sich laut Bericht auf hohem Niveau, es handele sich um den zweithöchsten Wert seit dem Beginn der Berichterstattung. Insgesamt verfolgten die Kassen 44.000 Fälle (inklusive Bestandsfälle), 24.000 konnten abgeschlossen werden. Bei den nachgewiesenen Fällen wurde dem Bericht zufolge das meiste Fehlverhalten in der häuslichen Krankenpflege mit 2.071 Fällen und einem entstandenen Schaden von rund 30 Millionen Euro festgestellt. Bei den Fallzahlen rangieren die Heilmittelerbringer (1.472) auf Platz 2. Relativ wenige nachgewiesene Fälle gibt es bei Ärzten (867) und Krankenhäusern (132).

 

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