Berlin (pag) – Die letzten Corona-Sonderregelungen im Gesundheitswesen sind ausgelaufen. Das betrifft auch das Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilt.

Seit dem 8. April gelten beim Entlassmanagement wieder die Vor-Corona-Regelungen. Das bedeutet: Krankenhäuser können bei der Überleitung in die ambulante Versorgung die benötigten Leistungen nur noch für bis zu sieben Tage (statt 14) verordnen, teilt der G-BA mit.

Betroffen sind die Verordnungen häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie, spezialisierte ambulante Palliativversorgung sowie von sonstigen in die Arzneimittelversorgung einbezogenen Produkten. Kliniken können Medikamente mit den kleinsten Packungsgrößenkennzeichen verschreiben. Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für die Dauer von sieben Tagen möglich.

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