Berlin (pag)– Mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages befasst. Über die aktuelle Lage informiert der Inspekteur des Sanitätsdienstes, Generaloberstabsarzt Ulrich Baumgärtner, die Abgeordneten. Er fordert Reformen – auch mit Blick auf einen möglichen Bündnis- oder Verteidigungsfall.

In den insgesamt fünf Bundeswehrkrankenhäusern werden nach Angaben des Generals nicht nur Soldaten behandelt, sondern auch zivile Patienten. Die Häuser bemühten sich dabei um komplexe medizinische Fälle mit schweren Verwundungen und Erkrankungen, die am ehesten dem Versorgungsauftrag des Sanitätsdienstes entsprächen. Behandelt werden bis zu 85 Prozent zivile Fälle, darunter überwiegend Kassenpatienten, aber auch Privatpatienten. Die Krankenhäuser leisteten unter anderem in der Ausbildung eine auch für den zivilen Bereich wichtige Basisarbeit und sollten gestärkt werden.

Nach Ansicht des Generals muss das Gesundheitssystem besser auf eine mögliche Krisenlage vorbereitet werden. Er fordert ein Gesundheitssicherstellungs- und Vorsorgegesetz, um die Versorgung bundesweit effektiver zu organisieren, nicht nur mit Blick auf einen möglichen Bündnis- oder Verteidigungsfall. Nötig sei ein transparentes Lagebild im Gesundheitswesen. Die Frage sei, ob es genügend nationale oder europäische Kapazitäten gebe für Eventualfälle. Dabei gehe es beispielsweise um Medikamente, Wirkstoffe oder Hilfsmittel, aber auch um die Patientensteuerung. Zudem müsse sich Deutschland besser vorbereiten auf Cyberangriffe und damit auf einen möglichen Systemausfall in Kliniken, etwa Wasser oder Strom betreffend, sagt Baumgärtner.

Die Wehrbeauftragte des Bundestages, Eva Högl (SPD), befürwortet es, den Sanitätsdienst zu sichern und gegebenenfalls mit Material, Personal und Infrastruktur auszubauen. Bei der anstehenden Krankenhausreform sollte die Rolle der Bundeswehrkrankenhäuser in der Versorgung gestärkt werden.

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