Berlin (pag) – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert die flächendeckende Einführung einer strukturierten Ersteinschätzung in der Akut- und Notfallversorgung. Das macht KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister in der jüngsten Ausgabe des Formats „Zi Insights“ deutlich. Eine Unterstützerin findet er in Dr. Ulrike von Arnim, Leiterin der Rettungsstelle am Vivantes-Krankenhaus in Berlin-Neukölln.

Veranstalter ist das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Dieses hat in der DEMAND-Studie zusammen mit dem aQua-Institut untersucht, wie sich die Software SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf die Notfallversorgung auswirkt. Ausgewertet wurden Daten von elf KVen und 13 Krankenkassen zwischen Mai 2018 und April 2022. „Über den Studienzeitraum sinkt die Anzahl der Notfälle an Notaufnahmen“, fasst Zi-Mitarbeiterin Dr. Beate Zoch-Lesniak auf der Veranstaltung die Ergebnisse zusammen. Bezogen auf einen fiktiven Kreis mit 100.000 Einwohnern sei jedes zusätzliche SmED-Assessment mit rund 0,6 weniger Notfällen assoziiert.

Das Tool schone (Personal)ressourcen und steuere Patienten sinnvoll, findet Hofmeister. So könne verhindert werden, dass die „Fußgänger, die noch selber ihr Problem schildern können“, in die Notaufnahmen kommen, sondern nach dem 116117-Telefonat im ambulanten System verbleiben und zum Beispiel an einen Facharzt vermittelt werden. „20 bis 35 Prozent müssen sich nach dem Telefonat gar nicht mehr irgendwo hinbemühen“. Die Software könnten auch Krankenhäuser am Tresen verwenden. Hofmeister sieht darin keine Konkurrenz zur stationären Versorgung, sondern eine Ergänzung. Er wünscht sich aber für die strukturierte Ersteinschätzung auch eine strukturierte Finanzierung.

Von Arnim begrüßt ein Ersteinschätzungsverfahren am Telefon. „Das wird uns in Zukunft helfen.“ Die Fußgänger-Theorie will sie allerdings so nicht stehen lassen: „Immerhin nehmen wir 20 Prozent dieser Patienten stationär auf.“

Das Ersteinschätzungsverfahren liegt derzeit auf den Bänken des Gemeinsamen Bundesausschusses. Bis zum 30. Juni soll er eine Richtlinie beschließen.

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