Berlin (pag) – Bei der Gesetzgebung zur geplanten Krankenhausreform kommt es zu Verzögerungen, wie aus der aktualisierten Arbeitsplanung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervorgeht. Zahlreiche weitere Vorhaben sollen demnach noch im Frühjahr angestoßen werden.

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Bisher hat Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) angekündigt, das Konzept zur Krankenhausreform bis Ende April vorstellen zu wollen. Diesen Zeitplan kann sein Haus offenbar nicht mehr einhalten. In der auf den 25. April datierten Arbeitsplanung, die der Presseagentur Gesundheit vorliegt, heißt es nun nur noch: „BMG legt Basisvorschlag vor“ – ohne Datum. Für den 8. Mai ist eine länderoffene Klausur des Koordinierungskreises angesetzt und für den 23. Mai ein „Kamin“ der Bund-Länder-Gruppe.

Im Ministerium hat man sich einen engen Zeitplan gesetzt, zahlreiche Vorhaben sollen noch im Frühjahr abgeschlossen werden. So sollen die Empfehlungen zur GKV-Finanzreform „bis Mai 2023“ vorliegen. Das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz seien derzeit „in Vorabstimmung“ und sollen dem Kabinett im Juni oder Juli vorgelegt werden. Lauterbachs Prestigeprojekt, die kontrollierte Cannabis-Abgabe an Erwachsene, wird in zwei Phasen bearbeitet. Der Referentenentwurf für die erste „Säule“ (Stichwort: Cannabis-Clubs) soll im zweiten Quartal vorliegen und im Sommer das Kabinett passieren. Die zweite „Säule“ (Stichwort: regionale Modellprojekte) soll im Anschluss folgen. Ebenfalls für das Frühjahr erwartet werden der Kabinettsbeschluss zum Pflegestudium-Stärkungs-Gesetz und die Referentenentwürfe zur Reform der Physiotherapie sowie für die Reform des Medizinstudiums.

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