Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) überprüft ein neues Anwendungsgebiet von Biomarker-Tests bei primärem Brustkrebs: die Einschätzung des Rückfallrisikos, wenn bei einer Frau auch die Lymphknoten befallen sind.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Biomarker-Tests auf der Tagesordnung des G-BA stehen. Bisher habe es aber keine aussagekräftigen Hinweise gegeben, dass die Tests auch bei Brustkrebs-Patientinnen, bei denen auch die Lymphknoten befallen sind, eingesetzt werden können. „Das hat sich erfreulicherweise nun geändert“, sagt Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses.

Mit der Recherche und Bewertung der aktuellen Studienlage beauftragt der G-BA nun das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Es untersucht, ob mit Hilfe von Biomarker-Tests das individuelle Rückfallrisiko auch bei Befall von ein bis drei Lymphknoten besser eingeschätzt werden kann. „Wir wollen im Interesse der Frauen nun schnellstmöglich Klarheit, ob die neue Studienlage bereits tragfähig ist und die Tests auch bei bis zu drei befallenen Lymphknoten die Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie unterstützen können“, so Lelgemann weiter.

Biomarker-Tests untersuchen, ob die Aktivität von verschiedenen Genen in den Krebszellen – und damit das Risiko für ein Wiederkehren des Tumors nach der operativen Entfernung – niedrig oder hoch ist. Das Rückfallrisiko nach einer Operation spiele bei der Entscheidung einer Frau für oder gegen eine Chemotherapie eine wesentliche Rolle. Ist ein Nutzen der Tests auch bei primärem Brustkrebs mit bis zu drei befallenen Lymphknoten belegt, können sie eine ambulante Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden. In deren Leistungskatalog sind bisher vier Biomarker-Tests enthalten. Sie können bei Patientinnen eingesetzt werden, deren Brustkrebs bestimmte Eigenschaften aufweist: Empfindlichkeit für Hormone wie Östrogen und Progesteron und keinen nachgewiesenen Wachstumsrezeptor. Zudem dürfen bei der Frau noch keine Lymphknoten befallen sein.

Den Beschluss des G-BA finden Sie online unter:
www.g-ba.de/beschluesse/6014/

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