23.03.2020

„Nürnberg. Der „Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V.“ (BDA) und die „Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologe und Intensivmedizin e.V.“ (DGAI), fordern Bundesgesundheitsminister Spahn zu weitreichenden Änderungen am geplanten Gesetzentwurf zum „Ausgleich der finanziellen Belastungen für die Krankenhäusern“ auf.
Der jetzt bekannt gewordene Gesetzentwurf bedeutet für die deutschen Krankenhäuser eine verheerende Belastung, so die beiden Verbände. Die, die jetzt vor der größten Herausforderung stehen und am dringendsten an vorderster Front in der Coronavirus-Krise gebraucht werden, werden durch die Politik im Stich gelassen.

Die avisierten 4,5 Milliarden Euro werden den Krankenhäusern nur geliehen und sollen in den nächsten Jahren an die Krankenkassen zurückgezahlt werden. Kein einziger Euro wird für die Finanzierung der Mehrkosten für Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt und die finanziellen Hilfen für den intensivmedizinischen Mehrbedarf sind deutlich zu niedrig angesetzt.
Gerade in der Intensivmedizin arbeiten die Ärzte in einer zunehmenden Belastungssituation. Wir versuchen Ehemalige und Rentner für den Dienst in den Kliniken zu und rekrutieren, um für die nächsten Wochen und Monate eine adäquate medizinische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Wie sollen wir dieses Engagement weiter aufrechterhalten, wenn die Politik nicht einmal sicherstellen will, dass die Krankenhäuser diese Krise unbeschadet überstehen? Ohne weitreichende Anpassungen des Gesetzentwurfs werden die Krankenhäuser mit ihren Mitarbeitern diese Aufgabe nicht bewältigen können.

DGAI und BDA schließen sich daher dem von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erarbeitete Finanzierungskonzept an, welches folgende Eckpunkte vor:

  1. Alle Krankenhäuser erhalten die Gelder, die sie auch im letzten Jahr von den Krankenkassen für ihre Arbeit erhalten haben. Dazu sollen ab April bis zunächst Dezember 2020 monatliche Zahlungen als Gesamtbetrag aus dem Gesundheitsfonds überwiesen werden. Damit kann für alle Krankenhäuser die Liquidität gesichert werden. Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind sicher.
  2. Alle Krankenhäuser erhalten von April bis Dezember für jeden Patienten, der behandelt wird, einen Zuschlag von einmalig 160 Euro für den gesamten Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes. Dieser Zuschlag soll die hohen Mehrkosten für Schutzausstattung, Medikamente usw. decken.
  3. Die Krankenhäuser, die in der Krise besonders viele Patienten behandeln und damit deutlich mehr Kosten haben, erhalten diese höheren Behandlungskosten von den Krankenkassen dann zusätzlich erstattet, wenn sie die unter Punkt 1. genannten monatlichen Abschlagzahlung auf das Budget des Vorjahres überschreiten.
  4. Für die zusätzlich geschaffenen Intensivbetten, bei denen die Krankenhäuser hohe Kosten für die neu angeschaffte Medizintechnik etc. zu tragen haben, erhalten sie einem Einmalbetrag von 85.000 Euro. Dieser vermindert sich, wenn Beatmungsgeräte etc. von den Ländern oder dem Bund kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
    In diesem Zusammenhang weisen BDA und DGAI auch nochmals auf die bestehenden Lieferengpässe und Preisexplosionen bei essentiellen intensivmedizinischen Medikamenten (u.a. Propofol) hin. Ohne eine schnellstmögliche politische Intervention ist auch hier eine prekäre Situation für die intensivmedizinischen Behandlung unserer Patienten zu erwarten.“

BDA / DGAI