Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) fordert Anpassungen der geplanten Krankenhausreform: Ohne entsprechende Festschreibung anästhesiologischer Standards und Vorgaben drohen Unterfinanzierung, Personalabbau, Sicherheits- und Qualitätsverlust für jährlich mehr als 10 Mio. Patientinnen und Patienten.

Nürnberg.

Die Vorschläge der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung werden zurzeit in der Bund-Länder-Gruppe intensiv diskutiert.

Die Anästhesie wird in diesen Reformvorschlägen lediglich als sogenanntes Querschnittsfach definiert und als Mindeststrukturvoraussetzung dargestellt. Eine weitere Beschreibung der anästhesiologischen Standards zur Personal- und Geräteausstattung und deren Finanzierung sucht man vergeblich. Wie schon bei der Förderung ambulanter Operationen droht das Fachgebiet Anästhesiologie trotz der hohen Bedeutung für das gesamte Versorgungssystem übergangen zu werden.

Anästhesie für die gesamte Versorgung bedeutend

Ohne verbindliche Vorgaben besteht bei den zu erwartenden Auseinandersetzungen durch die Reform der stationären Vergütung die erhebliche Gefahr der Unterfinanzierung und damit eines weiteren inakzeptablen Personalabbaus im Bereich der Anästhesiologie. Die schon unter dem bisherigen Vergütungssystem erheblich gestiegene Arbeitsbelastung würde sich weiter verschärfen. „Dass es eine längst überfällige Reform der Vergütung stationärer Leistungen geben muss, ist unstrittig. Wenn diese jedoch zu Lasten einzelner Fachbereiche, wie der Anästhesie, umgesetzt würde, sind die negativen Folgen für die Versorgung und Sicherheit der Patientinnen und Patienten und nicht zuletzt für die Aus- und Weiterbildung junger Kolleginnen und Kollegen vorprogrammiert. Wir fordern Planungssicherheit durch verlässliche Vorgaben insbesondere zur Finanzierung, um weiterhin eine hoch qualitative anästhesiologische Versorgung sicherstellen zu können.“, so die Vertreterin der Krankenhaus-Anästhesisten im BDA, Frau Prof. Dr. med. Grietje Beck. „Wir können genau belegen, was wir benötigen und stehen der Politik gerne für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung.“, so Frau Prof. Beck weiter.

Anästhesistinnen und Anästhesisten leisten vielfältige Aufgaben, von der Sicherstellung der anästhesiologischen Versorgung im operativen Bereich für jährlich mehr als 10 Millionen Patienten, über die Behandlung akuter und chronischer Schmerzen, der Notfallversorgung, der Intensivmedizin und der palliativen Versorgung. Eine Unterfinanzierung von Anästhesieabteilungen hätte Folgen für die stationäre Versorgung und damit insbesondere für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. „Sollte sich die Nichtberücksichtigung der Anästhesie wiederholen, wie bei der Förderung der ambulanten Operationen geschehen, bei der die Anästhesie schlicht übergangen wurde, beträfe das die stationäre Versorgung insgesamt. Wir Anästhesistinnen und Anästhesisten sind eben nicht nur im OP, sondern überall dort tätig wo unsere spezielle Expertise gebraucht wird.“, mahnt der Vizepräsident des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA), Dr. Frank Vescia.

BDA-Standards seit Jahren etabliert

Um diesen ungewünschten Effekten entgegenzuwirken hat der BDA schon vor Jahren Vorgaben zu Mindestanforderungen an anästhesiologische Arbeitsplätze und ein Berechnungstool zur ärztlichen Personalausstattung erarbeitet und fortlaufend weiterentwickelt. Die Vorgaben des BDA orientieren sich unabhängig von den ökonomischen Rahmenbedingungen primär an der Patientensicherheit und an den hohen Qualitätsstandards. „Wir bieten seit Jahren unseren leitenden Kolleginnen und Kollegen das Personalberechnungstool an und haben sehr positive Erfahrungen gemacht. Insbesondere Tätigkeiten, die oftmals nicht oder nicht adäquat berücksichtigt werden, werden bei der Personalberechnung einkalkuliert. Aus den Rückmeldungen in der langjährigen Anwendung haben wir das Tool ständig weiterentwickelt. Unsere Instrumente sind etabliert und valide.“, so PD Dr. med. Thomas Iber, Schriftführer des BDA, der maßgeblich die Entwicklung und Anwendung des Berechnungstools begleitet.

Bundesärztekammer macht BDA-Instrumente zum Standard für weitere Fachgebiete

Aufgrund der positiven Erfahrung in der bisherigen Anwendung hat der Deutsche Ärztetag 2022 beschlossen das Berechnungstool des BDA als Grundlage für die Entwicklung eines fachübergreifenden Personalbedarfstools heranzuziehen. Das in diesem Zusammenhang stehende Projekt wird aktuell von der Bundesärztekammer durchgeführt.

BDA fordert Umsetzung seiner Vorgaben und adäquate Finanzierung im Gesetz

Für den Bereich Anästhesiologie liegen also bereits jetzt belastbare Vorgaben und ein in der Praxis erprobtes Instrument zur Berechnung des Personalbedarfs des führenden Berufsverbandes vor. Der BDA fordert dringend die Implementierung seiner Vorgaben und Instrumente und eine entsprechend sichergestellte Finanzierung in den geplanten Gesetzentwürfen.
 

Der BDA vertritt mehr als 20.000 Anästhesistinnen und Anästhesisten aus Kliniken und Praxen. In Zusammenarbeit mit den Patientinnen und Patienten, den operativen Partnerverbänden, den wissenschaftlichen Gesellschaften, den politischen Parteien sowie den Kostenträgern kämpft der BDA für eine bestmögliche anästhesiologische Versorgung.
 

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