Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Gesundheit der Schwangeren/Stillenden und ihres Kindes zu schützen. Wesentliche Elemente sind die Gefährdungsbeurteilung sowie die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit.

Um Schwangeren und Arbeitgebenden/Vorgesetzten eine Hilfestellung zu geben, damit möglichst optimale und sichere Rahmenbedingungen für die Beschäftigung während Schwangerschaft und Stillzeit geschaffen werden, hat die BDA-Kommission Gesundheitsschutz am anästhesiologischen Arbeitsplatz – unter Mitwirkung von externen Spezialisten – eine „Positivliste“ erarbeitet, die erstmals 2014 publiziert wurde. Aufgrund der Novellierung des Mutterschutzgesetzes zum 1.1.2018 wurde die Positivliste 2020 überarbeitet und angepasst. In dem Update 2024 hat der BDA die Einsatzmöglichkeiten der Schwangeren/Stillenden im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung nebst Lehre sowie die möglichen Tätigkeiten im Bereich Intensivmedizin konkretisiert bzw. erweitert (=> s. „Praktische Umsetzung“).

Solche Empfehlungen des BDA bieten den Beteiligten eine Orientierungshilfe, ersetzen aber keinesfalls die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall und die danach notwendige Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde, die letztlich verbindlich entscheidet, ob und wie die Schwangere weiterhin eingesetzt werden kann. Sofern die Vorgaben des BDA beachtet worden sind, hatten die zuständigen Aufsichtsbehörden in der Regel keine Bedenken gegen den weiteren Einsatz der schwangeren Anästhesistin.