Die Anästhesistin/der Anästhesist ist bei ihrer/seiner beruflichen Tätigkeit oft nicht nur mit rechtlichen, sondern auch mit steuerlichen Fragestellungen konfrontiert:

  • Sind medizinisch nicht indizierte Eingriffe umsatzsteuerpflichtig?
  • Sind Abfindungen aus dem Arbeitsverhältnis zu versteuern?
  • Führt die Anstellung von Ärztinnen/Ärzten zur Gewerbesteuerpflicht?
  • Welche steuerlichen Aspekte sind bei einer Praxisveräußerung zu beachten?
  • Unterliegen Liquidationserlöse aus Wahlleistungen für die angestellte Chefärztin/den angestellten Chefarzt der Lohnsteuer?
  • ...

Mit solchen sehr ärztespezifischen Fragestellungen sind Steuerberaterinnen/Steuerberater in der Praxis eher selten beschäftigt.

Um unseren Mitgliedern auch bei der steuerlichen Beratung eine erstklassige Expertise zukommen zu lassen, hat der BDA einen Kooperationsvertrag mit der METAX-Steuerberatungsgesellschaft abgeschlossen. Die METAX ist ein Verbund unabhängiger Steuerberaterinnen/Steuerberater aus ganz Deutschland, die sich auf die Steuerberatung von Ärztinnen/Ärzten sowie Heil- und Pflegeberufen spezialisiert haben und somit über das fachliche Know-how verfügen, um unsere Mitglieder kompetent zu beraten.

Hohe Fachexpertise für geringes Honorar!

Die Partner der METAX werden die Anfragen der BDA-Mitglieder, sofern es sich um eine steuerliche Erstberatung handelt, gegen Zahlung der Erstberatungsgebühr beantworten. Die Erstberatungsgebühr beträgt 60 Euro zzgl. Mehrwertsteuer/pro Stunde für max. 3 Stunden. Diese exklusiv für BDA-Mitglieder vereinbarten Sonderkonditionen liegen deutlich unter den marktüblichen Stundensätzen von Steuerberaterinnen/Steuerberatern oder Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten. Eine zeitlich über 3 Stunden hinausgehende Inanspruchnahme wird nach Maßgabe der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet. Die Rechnung wird von dem Metax-Partner direkt an das BDA-Mitglied gestellt. Die Kosten trägt das BDA-Mitglied.

Vertraulichkeit garantiert

Wenn Sie diese neue Serviceleistung in Anspruch nehmen möchten, senden Sie bitte Ihre schriftliche Anfrage an

BDA-Rechtsabteilung
Neuwieder Straße 9
90411 Nürnberg

E-Mail:
Buchstabe Mitglieder-Nachname:

Gabriele Schneider-Trautmann (A-K)
Simone Schmitt (L-R)
Filiz Özgün (S-Z)

Tel.: 0911-93378-27
Tel.: 0911-93378-17
Tel.: 0911-93378-19

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die Ihre Anfrage nach Prüfung der BDA-Mitgliedschaft umgehend an die Metax-Geschäftsführung weiterleitet. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt, und auch die Partner der Metax unterliegen der Schweigepflicht. Deshalb erfolgt die Beantwortung Ihrer Anfrage direkt an Sie, ohne dass der BDA vom Inhalt der Antwort Kenntnis erlangt.
Nutzen Sie diese Beratungsmöglichkeit, die die BDA-Servicepalette um einen wichtigen Baustein ergänzt.