Das BfArM informiert über die von der Bundesopiumstelle seit dem 04.03.2013 herausgegebenen neuen Betäubungsmittelrezeptformulare (BtM-Rezepte). Das BtM-Rezept wurde am 15.02.2013 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht (BAnz AT 15.02.2013 B6):
Neufassung der Bekanntmachung zur Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
Die alten BtM-Rezepte behalten bis zum 31.12.2014 ihre Gültigkeit. Ärztinnen und Ärzte sollten auf keinen Fall alte BtM-Rezepte unaufgefordert an die Bundesopiumstelle zurücksenden, um sie gegen neue BtM-Rezepte einzutauschen. Die alten BtM-Rezepte sollten verwendet werden bis sie vollständig aufgebraucht sind. Die Regelungen für das Ausfüllen der BtM-Rezepte ändern sich nicht.
Näheres unter https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Verschreibung/_node.html