Notärzte und Sozialversicherungspflicht: Gesetzesänderung seit 11.04.2017 in Kraft
Aufgrund der Neuregelung des § 23 c SGB IV sind nebenberuflich tätige Notärzte unter bestimmten Voraussetzungen von den Sozialversicherungspflichten befreit.
Aufgrund der Neuregelung des § 23 c SGB IV sind nebenberuflich tätige Notärzte unter bestimmten Voraussetzungen von den Sozialversicherungspflichten befreit.
Am 26.04.2017 erschien in FAZ-net ein Artikel unter dem Titel „Ärzten geht Narkosemittel aus“, der sich mit der Problematik der Lieferengpässe des Analgetikums Remifentanil befasst.
In den 4.189 Fällen des CIRSmedical Anästhesiologie – des bundesweiten Ereignis-Meldesystems (Incident-Reporting-System) von BDA und DGAI...
Die neue Kampagne „Zurück ins Leben“ startet zum DAC im Mai 2017....
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