Berlin (pag) – Wie im Vorjahr sollen die im Zuge der Corona-Pandemie erlittenen Erlösausfälle der Krankenhäuser mithilfe eines Ganzjahresausgleichs kompensiert werden. Das sieht ein neuer Verordnungsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor, der der Presseagentur Gesundheit vorliegt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lobt die Pläne des BMG, fordert aber noch Nachbesserungen.

Dr. Gerald Gaß © pag, Fiolka
Dr. Gerald Gaß © pag, Fiolka

Mit dem im Verordnungsentwurf vorgesehenen Ganzjahresausgleich werde der wichtigsten Forderung der Krankenhäuser Rechnung getragen, betont der designierte Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß. Er verleihe den Kliniken „eine gewisse wirtschaftliche und finanzielle Sicherheit für 2021“. Insgesamt sei die Regelung daher ein gutes Signal für die Kliniken, so Gaß, der jedoch bemängelt, „dass der für den Ganzjahresausgleich vorgesehene fünfprozentige Abschlag auf die Fallzahlen von 2019 deutlich zu hoch ist“. Dieser würde vor allem größere Krankenhäuser und Maximalversorger in Schwierigkeiten bringen.

Neben einem Ganzjahresausgleich sieht der Verordnungsentwurf des BMG auch Anpassungen bei den Ausgleichszahlungen vor, die die Liquidität der Krankenhäuser kurzfristig sichern sollen. So könnten Kliniken in der Zeit nach dem 11. April bereits ab einem kritischen Wert von 50 Neuinfektionen mit Sars-CoV-2 pro 100.000 Einwohner in der jeweiligen Region Anspruch auf die Zahlungen haben. Bisher liegt dieser Wert bei 70 Neuinfektionen. Die Zahlungen werden zudem bis zum 31. Mai verlängert. Wirklich zufrieden mit der Regelung ist die DKG trotz der Nachbesserung aber nicht. Der Verband hatte bis zuletzt auf inzidenzunabhängigen Zahlungen insistiert und dies damit begründet, dass während der Pandemie nahezu alle Kliniken mit Erlösrückgängen zu kämpfen hätten. Dass Ausgleichszahlungen weiterhin an die lokale Inzidenz geknüpft sein sollen und somit eben nicht alle Kliniken erreichen, sehe der Verband „nach wie vor sehr kritisch“, betont Gaß.

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