der BDA

Der BDA

Wir vertreten Ihre berufspolitischen Interessen in den fünf Fachbereichen der Anästhesiologie: Anästhesie, Intensivmedizin, Schmerzmedizin, Notfallmedizin und Palliativmedizin.

 
Experten Referate

Expertengruppen und Referate

Wir spielen eine zentrale Rolle in der Förderung und Unterstützung von Anästhesistinnen und Anästhesisten sowie der anästhesiologischen Versorgung.

 
Recht Versicherung

Recht und Versicherung

Wir gewährleisten eine individuelle und professionelle Beratung für unsere Mitglieder

 
Publikationen, Shop, Mitglieder und Karriere

Mitglieder, Karriere, Publikationen, Shop

Wir sind stark – gemeinsam mit Ihnen.
Alles rund um die Mitgliedschaft, Ihre Vorteile und Karriere.

 
Bildung und Veranstaltungen

Fort- und Weiterbildung und Veranstaltungen

Wir organisieren Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Veranstaltungen für die Fachwelt der Anästhesiologie.

 
Aktuelles Patienten Projekte

Aktuelles, PatientInnen, Projekte

Wir informieren über aktuelle Themen, anästhesiologische Standards und setzen uns für eine optimale Patientenversorgung ein.

 
der BDA

Der BDA

Wir vertreten Ihre berufspolitischen Interessen in den fünf Fachbereichen der Anästhesiologie: Anästhesie, Intensivmedizin, Schmerzmedizin, Notfallmedizin und Palliativmedizin.

 
Experten Referate

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Publikationen, Shop, Mitglieder und Karriere

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Aktuelles Patienten Projekte

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Lauterbach gibt den Ländern die Schuld, falls eine Insolvenzwelle eintritt. „Wenn wir dieses Gesetz nicht durchgesetzt bekommen, ist ein Krankenhaussterben in großen Teilen Deutschlands schwer abwendbar.“ Denn: Im Transparenzgesetz hat der Bund Finanzhilfen für die Krankenhäuser gepackt. Solange das Gesetz aber nicht in Kraft tritt, können diese Mittel nicht fließen. Laut Lauterbach handele es sich um sechs bis acht Milliarden Euro. Damit könnte ein Kliniksterben abgewendet werden. Der Bundesminister appelliert an die unionsgeführten Länder, das Gesetz auf die Tagesordnung des Vermittlungsausschusses zu setzen, damit es in der nächsten Sitzung des Bundesrats am 2. Februar beschlossen werden kann.
Erst wenn das geschieht, könnte das BMG den Ländern die aktuelle Ministeriumsversion des Arbeitsentwurfes zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) senden, damit am gemeinsamen Referentenentwurf gearbeitet werden kann. Begründung des BMG: Im Transparenzgesetz steckten technische Voraussetzungen für das KHVVG. Widerspruch kommt unter anderem von Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU): „Das Transparenzgesetz, die große Reform der Krankenhausfinanzierung und die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser in der aktuellen Situation sind dreierlei Paar Schuhe.“ Er erinnert Lauterbach an die beschlossene Bundesratsinitiative zur finanziellen Unterstützung der Kliniken. Die fordert auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Die im Transparenzgesetz zugesagten Mittel reichten ohnehin nicht aus. „Wir brauchen jetzt schnelle Entscheidungen“, mahnt DKG-Vorstandschef Dr. Gerald Gaß.

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