der BDA

Der BDA

Wir vertreten Ihre berufspolitischen Interessen in den fünf Fachbereichen der Anästhesiologie: Anästhesie, Intensivmedizin, Schmerzmedizin, Notfallmedizin und Palliativmedizin.

 
Experten Referate

Expertengruppen und Referate

Wir spielen eine zentrale Rolle in der Förderung und Unterstützung von Anästhesistinnen und Anästhesisten sowie der anästhesiologischen Versorgung.

 
Recht Versicherung

Recht und Versicherung

Wir gewährleisten eine individuelle und professionelle Beratung für unsere Mitglieder

 
Publikationen, Shop, Mitglieder und Karriere

Mitglieder, Karriere, Publikationen, Shop

Wir sind stark – gemeinsam mit Ihnen.
Alles rund um die Mitgliedschaft, Ihre Vorteile und Karriere.

 
Bildung und Veranstaltungen

Fort- und Weiterbildung und Veranstaltungen

Wir organisieren Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Veranstaltungen für die Fachwelt der Anästhesiologie.

 
Aktuelles Patienten Projekte

Aktuelles, PatientInnen, Projekte

Wir informieren über aktuelle Themen, anästhesiologische Standards und setzen uns für eine optimale Patientenversorgung ein.

 
der BDA

Der BDA

Wir vertreten Ihre berufspolitischen Interessen in den fünf Fachbereichen der Anästhesiologie: Anästhesie, Intensivmedizin, Schmerzmedizin, Notfallmedizin und Palliativmedizin.

 
Experten Referate

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Publikationen, Shop, Mitglieder und Karriere

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Aktuelles Patienten Projekte

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 Prof. Karl Lauterbach (SPD) beschreibt mit dem Entwurf einen schwierigen Spagat. Er selbst war lange Zeit Legalisierungsgegner, gesteht der Bundesgesundheitsminister im Bundestag. Angesichts der kritischen Lage gehe allerdings kein Weg an einer Kursänderung vorbei: Trotz Verbotspolitik blühe der Schwarzmarkt weiter auf. Immer mehr Menschen griffen zum Joint und müssen dabei unreine Cannabisprodukte und toxische Konzentrationen an THC in Kauf nehmen. Psychische Konsequenzen: Vorprogrammiert. Durch eine regulierte Legalisierung begebe sich die Ampel auf ein Rendezvous mit der Realität, statt ihre Köpfe in den Sand zu stecken. Weiterhin zielt das CanG darauf ab, den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Die Politik der Tabuisierung und Bestrafung baden junge Menschen lange genug aus: „Wir haben diese Menschen ins offene Messer laufen lassen und bestrafen sie dann noch mit Vorstrafen, die ihr Leben vernichten können. Das ist falsch“, mahnt Lauterbach an.
 
Erwachsene dürfen im privaten Raum bis zu 50 Gramm zum Eigenkonsum besitzen, im öffentlichen 25. Der Konsum ist in der Gegenwart von Kindern und Jugendlichen untersagt. Auch in und hundert Meter um Schulen und Kinderspielplätzen gibt es strikte Verbotszonen. Das CanG ermöglicht den nichtgewerblichen Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen (Cannabis-Clubs). Inkrafttreten soll das Gesetz am 1. April.
 
Scharfe Kritik kommt aus der Unionsfraktion und der AfD. Simone Borchardt (CDU) empört sich, das Gesetz belaste zusätzlich das ohnehin angespannte Gesundheitssystem. Der Heimanbau sei unkontrollierbar, die Polizei nicht richtig vorbereitet. Selbst innerhalb der SPD besteht Dissens. Unter den 226 Gegenstimmen befinden sich auch vier Sozialdemokraten.

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit GmbH