der BDA

Der BDA

Wir vertreten Ihre berufspolitischen Interessen in den fünf Fachbereichen der Anästhesiologie: Anästhesie, Intensivmedizin, Schmerzmedizin, Notfallmedizin und Palliativmedizin.

 
Experten Referate

Expertengruppen und Referate

Wir spielen eine zentrale Rolle in der Förderung und Unterstützung von Anästhesistinnen und Anästhesisten sowie der anästhesiologischen Versorgung.

 
Recht Versicherung

Recht und Versicherung

Wir gewährleisten eine individuelle und professionelle Beratung für unsere Mitglieder

 
Publikationen, Shop, Mitglieder und Karriere

Mitglieder, Karriere, Publikationen, Shop

Wir sind stark – gemeinsam mit Ihnen.
Alles rund um die Mitgliedschaft, Ihre Vorteile und Karriere.

 
Bildung und Veranstaltungen

Fort- und Weiterbildung und Veranstaltungen

Wir organisieren Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Veranstaltungen für die Fachwelt der Anästhesiologie.

 
Aktuelles Patienten Projekte

Aktuelles, PatientInnen, Projekte

Wir informieren über aktuelle Themen, anästhesiologische Standards und setzen uns für eine optimale Patientenversorgung ein.

 
der BDA

Der BDA

Wir vertreten Ihre berufspolitischen Interessen in den fünf Fachbereichen der Anästhesiologie: Anästhesie, Intensivmedizin, Schmerzmedizin, Notfallmedizin und Palliativmedizin.

 
Experten Referate

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Wir spielen eine zentrale Rolle in der Förderung und Unterstützung von Anästhesistinnen und Anästhesisten sowie der anästhesiologischen Versorgung.

 
Recht Versicherung

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Publikationen, Shop, Mitglieder und Karriere

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Fort- und Weiterbildung und Veranstaltungen

Wir organisieren Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Veranstaltungen für die Fachwelt der Anästhesiologie.

 
Aktuelles Patienten Projekte

Aktuelles, PatientInnen, Projekte

Wir informieren über aktuelle Themen, anästhesiologische Standards und setzen uns für eine optimale Patientenversorgung ein.

 

Die Personalbedarfe beziehen sich auf Kinder- und Erwachsenen- sowie Intensivstationen für Kinder. Krankenhäuser müssen ihren Personalstand an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermitteln. Das InEK ermittelt dann, wie sich die Ist-Personalbesetzung zur Soll-Personalbesetzung verhält. Bereits im Jahr 2019 hatten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Gewerkschaft ver.di auf die Einführung eines Pflegepersonalbemessungsinstruments (PPR 2.0) verständigt und im Jahr 2023 erprobt. Die Ergebnisse sind in die Verordnung eingeflossen.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe lobt die Verabschiedung der PPBV im Bundesrat als großen Fortschritt für die Profession Pflege. Verbandspräsidentin Christel Bienstein sieht diesen Schritt als „ein sehr positives Signal an die Berufsgruppe“. Zum 1. Juli tritt die PPR 2.0 in Kraft. Dann werde deutlich, welchen Pflegebedarf die Patientinnen und Patienten wirklich hätten.

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Regierung zu prüfen, ob die Verordnung nicht für Erwachsenen-Intensivstationen gelten müsse.

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit GmbH