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"Recht - erklärt" - Thema im Mai: "Aktuelle Rechtsthemen der BDA-Rechtsabteilung"

Die Rechtsabteilung des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten bietet allen BDA-Mitgliedern monatlich wechselnde Vorträge zu aktuellen Entscheidungen und juristischen Themen für den anästhesiologischen Alltag mit dem neuen kostenlosen Informationstool!

Ambulantisierung: BDA und BDC einigen sich auf Empfehlung zur Aufteilung der Hybrid-DRG zwischen Chirurgie und Anästhesie

Nürnberg/Berlin. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) haben eine Empfehlung zur Aufteilung der Hybrid-DRG zwischen den beiden Fachgebieten veröffentlicht.

Demnach soll gemeinsam entschieden werden, ob nach Hybrid-DRG oder nach EBM abgerechnet wird, sofern diese Wahlmöglichkeit Bestand haben sollte. Unter der Voraussetzung, dass jeder seine Kosten selbst trägt, wird folgende prozentuale Aufteilung der H-DRG empfohlen:

  • Bei Betrieb des Aufwachraums durch die Chirurgie: 64% Chirurgie, 36% Anästhesie
  • Bei Betrieb des Aufwachraums durch die Anästhesie: 60% Chirurgie, 40% Anästhesie

Die Verbände wurden vielfach gebeten, eine Orientierungshilfe für die individuellen Vereinbarungen zu geben. Die Empfehlung von BDC und BDA beruht auf den durchschnittlichen Honoraranteilen der beiden Fächer in der InEK-Kalkulation der DRGs und im EBM.

„Abhängig von der jeweiligen Verteilung der Kosten für Personal, Räume, Instrumente und Sachmittel können auch deutlich davon abweichende Prozentsätze sachgerecht sein“, betont der BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. „Unter Umständen können dazu auch noch abweichende Prozentsätze für unterschiedliche Eingriffe angesetzt werden“, ergänzt der Leiter des BDC-Referats Niedergelassene Chirurgen des BDC, Dr. Ralf Schmitz.

„Trotz aller Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung der Hybrid-DRGs sind diese ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur längst überfälligen Ambulantisierung“, betont Kalbe.

Wertvolle Orientierung in völlig neuem Vergütungsbereich

Auch die Präsidentin des BDA, Professorin Dr. Grietje Beck, betont die Bedeutung der gemeinsamen Empfehlung: „Die Vereinbarung zur grundsätzlichen Aufteilung der Hybrid-DRGs zwischen dem BDA und dem BDC bietet unseren Kolleginnen und Kollegen eine wertvolle Orientierung in diesem völlig neuen Vergütungsbereich“, erklärt sie.

„Ganz abgesehen von der praktischen Bedeutung der Vereinbarung bei der Umsetzung der Hybrid-DRG-Verordnung haben die beiden für den operativen Bereich maßgeblichen Berufsgruppen Chirurgie und Anästhesie damit einmal mehr bewiesen, dass sie von der gegenseitigen Wertschätzung überzeugt sind und zu konstruktiven Lösungen beitragen.“ Sie hoffe, dass das auch in Politik und Selbstverwaltung wahrgenommen werde und die Anästhesie bei den zukünftigen Reformen entsprechend mitgedacht und gewürdigt werde.

Hier gelangen Sie zur Empfehlung beider Verbände: pdf Empfehlung zur Aufteilung zukuenftiger Hybrid DRGs zw Operateuren und Anaesthesisten (682 KB)

 

Anästhesie im Scheinwerferlicht: „Recht am See“ wird spannend

Ein Hauch von Tatort-Atmosphäre umweht diesmal die bewährte BDA-Medizinrechtstagung „Recht am See“. Am 15. und 16. März dreht sich in Prien am Chiemsee alles um das Thema „Anästhesie im Scheinwerferlicht von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Gutachter“. Dabei beleuchten zahlreiche hochkarätige Referenten zwei Tage lang das Themenfeld von allen Seiten.

So können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Vortrag des Wiener Journalisten und Gerichtsreporters Michael Möseneder so manch hörenswerte Geschichte aus dem Gerichtssaal erfahren. Von den Kriminalhauptkommissaren Dietrich Bichler und Wilhelm Schellmoser lernen sie außerdem von absoluten Vernehmungsprofis aus erster Hand, was sie tun oder besser lassen sollten. Darüber hinaus gibt ein Staatsanwalt Einblick in seine tägliche Arbeit und mit Rechtsmediziner Prof. Dr. Oliver Peschel klärt ein Spezialist seines Fachgebiets über Fehler und Irrtümer bei der Leichenschau und Todesfeststellung auf.
 
Weitere anästhesiologische Besonderheiten stehen dann am zweiten Tag auf dem Programm: So erklärt Prof. Dr. Ekkehard Pratschke, Vorsitzender der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer, wie anästhesiologische Behandlungen bewertet werden. Außerdem berichtet mit Dr. Oliver Radke ein Chefarzt der Anästhesie und Mitglied eines Berufsgerichts, was passiert, wenn Ärzte ihre Pflicht verletzen. Letztlich geht es auch um versicherungsrechtliche Themen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren und Rechtsanwalt David Geßner, der als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht arbeitet, gibt den Teilnehmerinnen und Teilnehmer wertvolle Tipps für den richtigen Umgang mit Presse und Medien mit auf den Weg.

Damit auch der Austausch untereinander nicht zu kurz kommt, wird die bewährte Veranstaltung, die vom BDA in Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Arbeitskreis Anästhesie und Recht von BDA und DGAI organisiert wird, wieder von einem Get-Together, einem gemeinsamen Abendessen und Diskussionen umrahmt. Alle Informationen rund um das Programm sowie zu den Referenten können Sie dem  pdf Flyer Recht am See März 2024  (451 KB) entnehmen. Hinweise zur Anmeldung, zu den Übernachtungsmöglichkeiten und den Teilnahmebedingungen finden Sie unter diesem Link.

 

 

 

BDA sieht Kompromiss zwischen BÄK und PKV zur GOÄ kritisch

BDA, BDC und Pathologie einigen sich auf Honoraraufteilung bei Hybrid-DRGs

BDAktuell JUS-Letter März 2024

Der neue JUS-Letter des BDA ist erschienen! Jetzt lesen!

CIRS-AINS Fall des Monats Quartal 1/2024

Neue Ausgabe des CIRS-AINS Fall des Monats

CIRS-AINS Fall des Monats Quartal 2/2024

Neue Ausgabe des CIRS-AINS Fall des Monats

CIRS-AINS Fall des Monats Quartal 3/2024

Neue Ausgabe des CIRS-AINS Fall des Monats

CIRS-AINS Fall des Monats Quartal 4/2024

Neue Ausgabe des CIRS-AINS Fall des Monats

eGENA: Neue Entwicklung zu Progressive Web Apps auf Apples iPhones

Apple hatte im Zusammenhang mit der Umsetzung der durch den Digital Markets Act (DMA) notwendigen Änderungen angekündigt, die Funktionalität von bereits installierten Progressive Web Apps auf iPhones in der EU mit Erscheinen von iOS 17.4 komplett zu unterbinden und die Installation neuer PWAs zu verhindern. Nach massiven Protesten hat Apple im Letzten Moment doch noch eingelenkt und die angekündigte Einschränkung für PWAs wieder entfernt.

eGENA: Wichtiger Hinweis für Apple-User

Mit dem kommenden Update auf iOS Version 17.4, spätestens am 7. März 2024, wird Apple seinem iPhone die Fähigkeit nehmen, PWAs (Progressive Web Applications) wie z.B. eGENA zu installieren und auszuführen. Apple begründet dieses Vorgehen mit EU-Vorgaben zur Öffnung seines iPhone-Betriebssystems für alternative Browser und App-Stores und rechtfertigt diesen Schritt mit Sicherheitsbedenken.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit, Patientenakte, Mutterschutz: BDAktuell JUS-Letter März 2024 (aktualisierte Ausgabe)

Krankenhausreform: Positionen und Aktivitäten von BDA und DGAI

Positionspapier "Ökologische Nachhaltigkeit in der Anästhesiologie und Intensivmedizin – Aktualisierung 2024" online

Schwangere Ärztinnen in der Anästhesiologie und Intensivmedizin: BDA veröffentlicht Positivliste für optimale Arbeitsbedingungen

Nürnberg. Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere Frauen und ihre ungeborenen Kinder vor und auch nach der Geburt. Doch was bedeutet das in der Praxis? Welche Tätigkeiten dürfen schwangere Ärztinnen in Anästhesie und Intensivmedizin sowie in Notfall-, Schmerz- und Palliativmedizin noch ausüben? Wo ist Vorsicht geboten, und welche Schutzmaßnahmen werden empfohlen?

Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebende bei der Beantwortung dieser Fragen zu unterstützen und ihnen einen Leitfaden zur Verfügung zu stellen, der optimale Bedingungen für schwangere Anästhesistinnen gewährleistet, hat die Kommission Gesundheitsschutz des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) erstmals im Jahr 2014 eine „Positivliste“ erstellt. Zum 01.01.2018 wurde das Mutterschutzgesetz (MuSchG) novelliert. Eine bedeutende Neuerung betraf die Gefährdungsbeurteilung und die Gestaltung von Arbeitsplatz und -zeit, wodurch Schwangere mehr Mitspracherechte erhielten. Basierend auf diesen Änderungen hat der BDA die „Positivliste“ entsprechend überarbeitet und erweitert.

Die „Positivliste“ ist in der Fachzeitschrift „Anästhesiologie & Intensivmedizin“ erschienen und kann hier abgerufen werden.

Zusätzlich finden Sie hier das Pdf mit allen Details: pdf BDA Positivliste Mutterschutz (2.56 MB)

 

Schwerbehindertenschutz und Nachteilsausgleich: Der BDAktuell JUS-Letter September 2024

Stellungnahme zur Notfallreform: BDA und DGAI begrüßen Gesetzesentwurf, fordern aber präzise Anpassungen

Nürnberg. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) begrüßen in ihrer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium die geplante Reform der Notfallversorgung.

Sven Dreyer ist neuer Präsident der Ärztekammer Nordrhein: BDA-Präsidentin gratuliert in persönlichem Schreiben

Umstellung von Dantrolen i.v. 20 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung auf AGILUS® 120 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung

Vergleich der gesundheitspolitischen Themen in den Parteiprogrammen zur Bundestagswahl 2025

Foto/Quelle: Daniel Preprotnik

Woche der Wiederbelebung: Vier schnelle Fragen an Kaya Yanar

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