Schwangere Ärztinnen in der Anästhesiologie und Intensivmedizin: BDA veröffentlicht Positivliste für optimale Arbeitsbedingungen
Nürnberg. Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere Frauen und ihre ungeborenen Kinder vor und auch nach der Geburt. Doch was bedeutet das in der Praxis? Welche Tätigkeiten dürfen schwangere Ärztinnen in Anästhesie und Intensivmedizin sowie in Notfall-, Schmerz- und Palliativmedizin noch ausüben? Wo ist Vorsicht geboten, und welche Schutzmaßnahmen werden empfohlen?
Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebende bei der Beantwortung dieser Fragen zu unterstützen und ihnen einen Leitfaden zur Verfügung zu stellen, der optimale Bedingungen für schwangere Anästhesistinnen gewährleistet, hat die Kommission Gesundheitsschutz des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) erstmals im Jahr 2014 eine „Positivliste“ erstellt. Zum 01.01.2018 wurde das Mutterschutzgesetz (MuSchG) novelliert. Eine bedeutende Neuerung betraf die Gefährdungsbeurteilung und die Gestaltung von Arbeitsplatz und -zeit, wodurch Schwangere mehr Mitspracherechte erhielten. Basierend auf diesen Änderungen hat der BDA die „Positivliste“ entsprechend überarbeitet und erweitert.
Die „Positivliste“ ist in der Fachzeitschrift „Anästhesiologie & Intensivmedizin“ erschienen und kann hier abgerufen werden.
Zusätzlich finden Sie hier das Pdf mit allen Details: pdf BDA Positivliste Mutterschutz (2.56 MB)

Schwerbehindertenschutz und Nachteilsausgleich: Der BDAktuell JUS-Letter September 2024
Stellungnahme zur Notfallreform: BDA und DGAI begrüßen Gesetzesentwurf, fordern aber präzise Anpassungen
Nürnberg. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) begrüßen in ihrer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium die geplante Reform der Notfallversorgung.

Sven Dreyer ist neuer Präsident der Ärztekammer Nordrhein: BDA-Präsidentin gratuliert in persönlichem Schreiben

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