Bei der Nutzung sozialer Netzwerke stellen sich für Ärzte viele Fragen: Wie anonymisiere ich Informationen so, dass die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt? Was muss ich in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit beachten? Wo verläuft die Grenze zwischen allgemeiner Gesundheitsaussage und unerlaubter Fernbehandlung?

Mit der Handreichung der BÄK werden diese und weitere Fragen anhand von Fallbeispielen praxisnah beantwortet. So sollen Ärzte für die Besonderheiten der Online-Kommunikation sensibilisiert und Konflikten mit beruflichen und ethischen Standards vorgebeugt werden.

Die Handreichung "Ärzte in sozialen Medien" basiert auf den Empfehlungen des 115. Deutschen Ärztetags und des Weltärztebundes und ist auf der Homepage der Bundes­ärzte­kammer abrufbar:

http://bundesaerztekammer.de/downloads/Aerzte_in_sozialen_Medien.pdf