Ein Update der BDA-Empfehlung zum Arbeitsplatz für schwangere/stillende Ärztinnen in der Anästhesiologie, Schmerztherapie, Intensiv- und Palliativmedizin wurde veröffentlicht.

 

Im Jahr 2025 wurde nicht nur das MuSchG geändert (Schutzfristen bei Fehlgeburt), sondern auch eine neue Regel des Ausschusses für Mutterschutz zum Thema volatile Anästhetika veröffentlicht. Diese Regel ist ein bedeutender Meilenstein für den Schutz schwangerer Frauen in der Humanmedizin und wurde auf Antrag des BDA erarbeitet. Damit existiert nun endlich eine einheitliche und wissenschaftlich fundierte Einschätzung der Risiken durch volatile Anästhetika wie Isofluran, Desfluran und Sevofluran.

In der aktualisierten BDA-Empfehlung, die durch eine ‚Checkliste Schwangerschaft‘ ergänzt worden ist, sind diese Neuerungen eingearbeitet.

 

Update 2026: Arbeitsplatz für schwangere/stillende Ärztinnen in der Anästhesiologie, Schmerztherapie, Intensiv- und Palliativmedizin (inkl. Checkliste Schwangerschaft)