Im Zuge der aktuellen Diskussion um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nimmt auch die Kommission der niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten im Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) Stellung. Aus Sicht der KONA betreffen die geplanten Maßnahmen insbesondere das ambulante Operieren – einen Bereich, der gesundheitspolitisch gezielt ausgebaut werden soll.

Hier das Statement der Kommission der niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten im BDA (KONA) im Wortlaut: 

Die geplanten Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgabendynamik betreffen aus Sicht der niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten in besonderer Weise das ambulante Operieren – einen Bereich, der gesundheitspolitisch gezielt ausgebaut werden soll. Die extrabudgetäre Vergütung ist dabei keine Privilegierung, sondern eine zentrale Steuerungsentscheidung, um operative Leistungen aus dem teuren und ressourcenintensiven stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern. Wird dieses System geschwächt, fehlt die Grundlage für die weitere Ambulantisierung.

Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass stationäre Kapazitäten weiter zurückgehen. Diese Entwicklung kann durch Einsparmaßnahmen im ambulanten Bereich niemals kompensiert werden. Steigende Versorgungsbedarfe treffen damit auf einen ambulanten Bereich, insbesondere die anästhesiologische Versorgung, deren Entwicklungsmöglichkeiten durch Eingriffe in die Vergütung stark beeinträchtigt werden können.

Anästhesiologische Leistungen sind eine zwingende Voraussetzung für das ambulante Operieren. Bereits heute bestehen erhebliche Engpässe beim qualifizierten Personal, insbesondere in der Anästhesiepflege und bei Anästhesietechnischen Assistentinnen und Assistenten (ATA). Effizienzreserven in der Vergütung sind ausgeschöpft. Wenn unter diesen Bedingungen das Wachstum extrabudgetärer Leistungen begrenzt wird, können notwendige anästhesiologische Kapazitäten weder ausgebaut noch neu geschaffen werden. Ambulantes Operieren lässt sich dann nicht im erforderlichen Umfang ausweiten.

Es entsteht ein struktureller Zielkonflikt: Während die Ambulantisierung politisch gefordert wird, werden gleichzeitig ihre zentralen Voraussetzungen geschwächt. Ohne stabile Rahmenbedingungen für das ambulante Operieren – einschließlich einer verlässlichen Finanzierung ausreichender anästhesiologischer Kapazitäten – wird die Umsetzung der Ambulantisierung nicht gelingen.

Weitere Einsparungen in diesem Bereich führen zwangsläufig zu Einschränkungen des Versorgungsangebots. Wenn dieser Weg politisch beschritten wird, muss zugleich transparent gemacht werden, dass dies mit einer Reduktion verfügbarer Leistungen einhergehen wird.