In einer ausgesprochen freundlichen und konstruktiven Atmosphäre haben sich Vertreter des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) im Deutschen Bundestag mit der Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Dr. Tanja Machalet MdB, ausgetauscht. Für den BDA nahmen Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner, Dr. Markus Stolaczyk und Olaf Rotthaus an dem Gespräch teil.

Ein Schwerpunkt war der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung. Der BDA begrüßt und unterstützt das Ziel, den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst, die Notaufnahmen und den Rettungsdienst besser miteinander zu vernetzen, Hilfesuchende gezielter zu steuern und bundesweit einheitliche Qualitätsstandards zu schaffen. Der Entwurf bietet aus Sicht des BDA eine gute Grundlage, um die Notfallversorgung verlässlicher und effizienter zu organisieren, wie Gräsner hervorhob.

Allerdings sieht der BDA allerdings noch Konkretisierungsbedarf. Insbesondere muss bei der Besetzung des Fachgremiums für die medizinische Notfallrettung nach § 133b SGB V sichergestellt werden, dass die Anästhesiologie angemessen berücksichtigt wird. Rund 60 Prozent der im Notarztdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte sind Anästhesistinnen und Anästhesisten. Ihre notfallmedizinische, intensivmedizinische und wissenschaftliche Expertise sollte deshalb in die Entwicklung bundesweiter Standards und Qualitätsvorgaben einfließen. Auch die vorhandenen Erfahrungen und Datenstrukturen des Deutschen Reanimationsregisters sollten für die Qualitätssicherung der Notfallversorgung genutzt werden.

Ein weiteres gemeinsames Anliegen war die Stärkung der Wiederbelebung durch Laien. Auch Machalet misst diesem Thema große Bedeutung bei. Gräsner unterstrich, dass möglichst viele Menschen in die Lage versetzt werden sollten, bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand unverzüglich mit Wiederbelebungsmaßnahmen zu beginnen. Der BDA erklärte sich gerne bereit, dazu auch Wiederbelebungskurse für Abgeordnete sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Deutschen Bundestag anzubieten.

Stolaczyk machte zudem auf die Versorgungsrisiken durch die vorgesehene Budgetierung ambulanter anästhesiologischer Leistungen aufmerksam. Anästhesistinnen und Anästhesisten steuern die Zahl der Eingriffe nicht selbst. Ihre Leistungen werden durch medizinisch notwendige Behandlungen anderer Fachgebiete ausgelöst. Dies betrifft zum einen Narkosen bei zahnärztlichen Eingriffen, insbesondere bei kleinen Kindern und Menschen mit Behinderungen, die notwendige Zahnbehandlungen häufig nur unter Anästhesie erhalten können.

Zum anderen arbeiten ambulante Anästhesistinnen und Anästhesisten mit zahlreichen operativen Fachgebieten zusammen, etwa mit der Chirurgie, der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder der Augenheilkunde. Ist das Budget der Anästhesistinnen und Anästhesisten ausgeschöpft, können medizinisch notwendige ambulante Operationen nicht mehr stattfinden – selbst wenn das Budget der operierenden Praxis noch nicht ausgeschöpft ist. Die Anästhesie droht damit zum Flaschenhals der politisch gewollten Ambulantisierung zu werden. Der BDA fordert deshalb, Anästhesieleistungen bei ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffen von der Budgetierung auszunehmen.

Stolaczyk wies außerdem auf die erheblichen sozialversicherungsrechtlichen Unsicherheiten beim ambulanten Operieren hin. Arbeiten niedergelassene Anästhesistinnen und Anästhesisten im Rahmen gesetzlich vorgesehener Kooperationen mit Krankenhäusern zusammen, kann ihre Tätigkeit in Statusfeststellungsverfahren als abhängige Beschäftigung eingestuft werden. Den Beteiligten drohen dadurch rückwirkende Beitragsforderungen und erhebliche Haftungsrisiken. Viele Kooperationen werden deshalb nur über aufwendige Anstellungsmodelle verwirklicht, gar nicht erst eingegangen oder wieder beendet. Dies erschwere die politisch gewollte Ambulantisierung, insbesondere bei ambulanten Operationen und Hybrid-DRGs. Der BDA fordert daher eine gesetzliche Klarstellung, die rechtssichere Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern ermöglicht. Stolaczyk verwies in diesem Zusammenhang auch auf einen Beschluss des Deutschen Ärztetages, der eine gesetzliche Klarstellung für solche Kooperationsformen fordert.

Der offene und angenehme Austausch bot Gelegenheit, die Anliegen des BDA ausführlich darzulegen. Der BDA dankt Dr. Tanja Machalet für das konstruktive Gespräch und ihr Interesse an der anästhesiologischen Perspektive auf die aktuellen Gesetzgebungsvorhaben.