Der Bundesfinanzhof hat in dem Urteil vom 18.03.2015 (Az. XI R 15/11) zur Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von Operationsräumen an einen Operateur durch einen an den Operationen mitwirkenden Anästhesisten Stellung genommen.
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Urteil BFH Steuer Überlassund.pdf
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