Nürnberg. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) unterstützt die Petition „Beibehaltung des § 115f SGB V für Kinder und Menschen mit Behinderungen“ und hat seine rund 20.000 Mitglieder dazu aufgerufen, sich dieser wichtigen Initiative anzuschließen. Der BDA sichert insbesondere den niedergelassenen Kinderchirurginnen und -chirurgen seine volle Unterstützung zu und warnt eindringlich vor den Folgen einer Rückkehr zum bisherigen Abrechnungssystem.

Mit der Einführung des § 115f SGB V und der Hybrid-DRG im Jahr 2024 sollte die Ambulantisierung der medizinischen Versorgung gestärkt werden – ein zukunftsweisendes Ziel, das insbesondere auch Kindern und Menschen mit Behinderungen zu Gute kommt. Ambulante Eingriffe bei diesen Patientengruppen erfordern häufig einen deutlich höheren Überwachungsaufwand.

Ab 2026 sieht das Gesetz jedoch vor, dass Eingriffe bei Kindern unter 18 Jahren und bei Menschen mit Behinderungen nicht mehr über die Hybrid-DRG abgerechnet werden dürfen. Dies wird dazu führen, dass ihre medizinische Versorgung wieder ausschließlich stationär erfolgen müsste – mit negativen Folgen für Patientinnen und Patienten, Familien und das Versorgungssystem insgesamt.

Der BDA sichert in diesem Zusammenhang insbesondere den niedergelassenen Kinderchirurginnen und -chirurgen seine volle Unterstützung zu und spricht sich mit Nachdruck für den Erhalt und die Weiterentwicklung des § 115f SGB V im Sinne einer gerechten, wohnortnahen und ressourcenschonenden Patientenversorgung aus. Die Entscheidung, Kinder und Menschen mit Behinderungen künftig von den Vorteilen der Hybrid-DRG auszuschließen, widerspricht dem Anspruch einer inklusiven und altersgerechten Gesundheitsversorgung. Für ambulante Einrichtungen würde eine Rückkehr zum alten Abrechnungssystem über den EBM zugleich deutlich weniger Vergütung bei gleichem Aufwand und damit einen wirtschaftlichen Rückschritt bedeuten.

„Gerade für Kinderanästhesistinnen und -anästhesisten wäre eine Rückkehr zum alten System ein herber Rückschritt – medizinisch wie wirtschaftlich“, warnt Dr. Frank Vescia, Vizepräsident des BDA. „Ambulante Eingriffe bei Kindern erfordern besondere Sorgfalt, Zeit und Infrastruktur. Der § 115f SGB V schafft dafür die nötige Grundlage – ein Rückbau würde diese Versorgung akut gefährden.“

Der BDA betont, dass ambulante Operationen bei Kindern und Menschen mit Behinderungen nicht nur medizinisch sinnvoll und sicher durchführbar sind, sondern auch unter humanitären und ökonomischen Gesichtspunkten dringend erhalten bleiben müssen. Besonders niedergelassene Kinderchirurginnen und -chirurgen haben in den vergangenen Jahren spezialisierte, kindgerechte Versorgungsstrukturen aufgebaut. Diese drohen durch die Einschränkung der Hybrid-DRG nun gefährdet zu werden.

Die Petition fordert daher den dauerhaften Erhalt des § 115f SGB V auch für Kinder und Menschen mit Behinderungen. Der BDA schließt sich dieser Forderung ausdrücklich an und sieht in der geplanten Änderung einen Rückschritt für die moderne, patientenzentrierte Versorgung. „Anästhesistinnen und Anästhesisten leisten gemeinsam mit operativen Fächern wie der Kinderchirurgie einen zentralen Beitrag zur sicheren ambulanten Versorgung – gerade bei jungen und besonders schutzbedürftigen Patientinnen und Patienten. Eine Rücknahme des § 115f für diese Gruppen wäre fachlich nicht begründbar und gesundheitspolitisch nicht zu verantworten“, so Vescia.

Die Petition kann hier unterzeichnet werden.