Hannover/Nürnberg. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) drängt weiterhin auf eine eigenständige Leistungsgruppe „Schmerzmedizin“ im Rahmen der Krankenhausreform. Ein entsprechender Antrag auf dem Deutschen Ärztetag wurde zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen. Gefordert wird darin, dass sich die Bundesärztekammer im Leistungsgruppenausschuss sowie gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit für eine strukturelle Verankerung der Schmerzmedizin einsetzt – auf Grundlage bereits vorliegender, fachlich konsentierter Konzepte.
Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) sieht in der Überweisung des Antrags einen wichtigen Schritt, die Diskussion über die strukturelle Verankerung der Schmerzmedizin im Rahmen der Krankenhausreform weiterzuführen. Bereits im vergangenen Jahr hatten mehrere Fachgesellschaften und Verbände auf erhebliche Risiken für die Versorgung hingewiesen.
Die Schmerzmedizin ist ein zentrales Versorgungsfeld mit hoher Krankheitslast und erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Die Behandlung chronischer Schmerzen erfordert häufig eine interdisziplinäre, multiprofessionelle und strukturierte Versorgung, wie sie insbesondere in der multimodalen Schmerztherapie etabliert ist.
„Die Schmerzmedizin ist ein eigenständiges, interdisziplinäres Versorgungsfeld. Sie darf im Leistungsgruppensystem nicht länger zwischen die Strukturen fallen. Der Beschluss des Ärztetages macht deutlich: Jetzt muss die Umsetzung folgen, damit Qualität, Zugang und Wirtschaftlichkeit gesichert bleiben“, erklärt BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck.
Hierfür liegen konkrete, fachlich abgestimmte Strukturkonzepte vor. Sie definieren klare personelle Mindestanforderungen, interdisziplinäre Organisationsstrukturen sowie überprüfbare Qualitätskriterien und sind damit unmittelbar umsetzbar.
Aus Sicht des BDA bleibt die Einführung einer eigenständigen Leistungsgruppe „Schmerzmedizin“ fachlich geboten und sollte im Rahmen der weiteren Beratungen zeitnah vorangebracht werden. Andernfalls droht ein zentraler Versorgungsbereich im neuen System nicht adäquat abgebildet zu werden und bestehende spezialisierte Angebote könnten langfristig gefährdet werden.
„In Deutschland leben rund 23 Millionen Menschen mit chronischen Schmerzen. Das erfordert eine strukturierte, interdisziplinäre Versorgung. Wenn die Schmerzmedizin im neuen System weiterhin nicht eigenständig berücksichtigt wird, entstehen Versorgungslücken – gerade für Patientinnen und Patienten mit komplexem Behandlungsbedarf“, fürchtet BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck.
Die Notwendigkeit einer eigenständigen Abbildung ergibt sich auch aus der besonderen Struktur der Schmerzmedizin: Sie ist nicht fachgebietsgebunden, sondern interdisziplinär organisiert. Eine Zuordnung zu anderen Leistungsgruppen würde die Versorgungsrealität nicht sachgerecht abbilden und Fehlanreize im System verstärken.
Aus Sicht des BDA ist die Einführung einer eigenständigen Leistungsgruppe die zentrale Voraussetzung, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen auch unter den Bedingungen der Krankenhausreform langfristig zu sichern.

