Nürnberg. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) begrüßt ausdrücklich die von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband angekündigte Übergangslösung zur Vergütung von Leistungen für Kinder und Jugendliche bis zu deren vollständiger Wiedereinbeziehung in die Hybrid-DRGs. „Das Ziel, die negativen Folgen des zwischenzeitlichen Ausschlusses von Kindern und Jugendlichen aus der Hybridversorgung kurzfristig abzumildern, unterstützen wir ausdrücklich“, erklärt BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck. „Kinder und Jugendliche dürfen nicht zu Verlierern von Systemumbrüchen werden.“

Der BDA hatte sich im Vorfeld intensiv an den Beratungen beteiligt und gegenüber der KBV konkrete Vorschläge für eine sachgerechte Umsetzung eingebracht. Die nun beschlossene Regelung lehnt der Verband jedoch ausdrücklich ab.

Nach dem vorgesehenen Modell wird der Zuschlag ausschließlich durch den operativen Leistungserbringer abgerechnet. Die Beteiligung der Anästhesie soll anschließend im Innenverhältnis zwischen den beteiligten Leistungserbringern geregelt werden. „Aus unserer Sicht schafft diese Konstruktion erhebliche rechtliche, systematische und praktische Probleme“, so Frank Vescia, Vizepräsident des BDA. „Erstmals soll eine Vergütungskomponente im EBM zwar mehreren an der Versorgung beteiligten Fachgruppen zugutekommen, ausgezahlt wird sie jedoch ausschließlich an eine Fachgruppe. Die weitere Verteilung soll außerhalb des KV-Systems zwischen den Beteiligten geregelt werden.“

Der BDA sieht insbesondere drei Problembereiche:

Fehlende Transparenz: Anästhesistinnen und Anästhesisten haben regelmäßig keine Kenntnis darüber, ob ein Zuschlag überhaupt abgerechnet wurde, in welcher Höhe dies erfolgt ist oder welcher Anteil ihnen hieraus zustehen könnte.

Verlagerung von Vergütungsfragen in private Innenverhältnisse: Die Verteilung vertragsärztlicher Vergütung wird faktisch aus dem KV-System herausgelöst und in individuelle Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern verlagert. Aus Sicht des BDA ist fraglich, ob dies der Systematik des EBM und den Grundsätzen der vertragsärztlichen Versorgung entspricht.

Besondere Bedeutung der Anästhesie bei Kindern: Gerade bei Kindern wird die Komplexität der Versorgung häufig maßgeblich durch den anästhesiologischen Leistungsanteil bestimmt. Altersabhängige Besonderheiten, erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Vorbereitung, Narkoseführung und personelle Ressourcen prägen den Aufwand wesentlich mit.

Der BDA hatte gegenüber der KBV alternative Lösungen vorgeschlagen. Insbesondere eine unmittelbare Zuordnung der Zuschläge zur Anästhesie und Chirurgie entsprechend der bestehenden Bewertungsrelationen operativer und anästhesiologischer Leistungen im EBM oder alternativ eine durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gesteuerte Verteilung auf Grundlage einer OPS-bezogenen Kennzeichnung der abgerechneten Leistungen.

„Wir sind irritiert, dass diese Vorschläge keine Berücksichtigung gefunden haben“, erklärt Tim Deegener, Vertreter der niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten im BDA. „Die gewählte Lösung schafft neue Konfliktfelder, obwohl transparente und praktikable Alternativen vorgelegen hätten.“

Vor diesem Hintergrund wird sich der BDA an das Bundesministerium für Gesundheit wenden und um eine aufsichtsrechtliche Prüfung der vorgesehenen Regelung bitten.

„Ohne eine unabhängige und wirtschaftlich tragfähige Anästhesiologie wird die weitere Ambulantisierung nicht gelingen. Wer Leistungen in den ambulanten Bereich verlagern will, muss die Interessen aller beteiligten Fachgruppen berücksichtigen“, so BDA-Vizepräsident Vescia.