Nürnberg. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) sieht im vom Bundestag verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhebliche Risiken für die ambulante und stationäre Patientenversorgung. Zwar ist aus Sicht des Verbandes eine Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) notwendig. Die vorgesehenen Sparmaßnahmen drohen jedoch ausgerechnet die Versorgungsstrukturen zu schwächen, die gesundheitspolitisch gleichzeitig gestärkt werden sollen.

Besonders deutlich wird dieser Widerspruch beim ambulanten Operieren, das politisch ausdrücklich ausgebaut werden soll. Nach Auffassung des BDA werden mit dem neuen Gesetz jedoch zugleich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ambulante Leistungserbringer verschlechtert. Der Verband befürchtet, dass dadurch der weitere Ausbau ambulanter Operationskapazitäten erschwert wird. „Seit Jahren wird gefordert, mehr geeignete Eingriffe ambulant zu erbringen. Gleichzeitig werden die finanziellen Spielräume für ambulante Leistungserbringer begrenzt“, erklärt Dr. Frank Vescia, Vizepräsident des BDA, und mahnt: „Wer Kosten im stationären Bereich senken will, muss die ambulanten Strukturen stärken – und nicht gleichzeitig wirtschaftlich schwächen.“

Auch die stationäre Versorgung sieht der BDA unter Druck. Die im Gesetz vorgesehene Begrenzung der Refinanzierung von Tarifsteigerungen erhöht den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser. Besonders betroffen sind personalintensive Fachgebiete wie die Anästhesiologie, in denen qualifiziertes Personal den größten Kostenfaktor darstellt und zugleich die Voraussetzung für eine sichere Patientenversorgung ist. 

„Anästhesiologie lebt von hochqualifiziertem Personal. Wenn steigende Personalkosten nicht mehr ausreichend refinanziert werden, geraten Investitionen in Personal, Weiterbildung und Versorgungsqualität unter Druck. Das kann weder im Interesse der Beschäftigten noch der Patientinnen und Patienten sein“, betont Beck.

Der BDA fordert deshalb, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ambulante und stationäre Versorgung konsequent an den politischen Versorgungszielen auszurichten. Wer mehr Ambulantisierung will, muss das ambulante Operieren stärken. Wer hohe Qualitätsanforderungen an Krankenhäuser stellt, muss für eine verlässliche Finanzierung sorgen - insbesondere in personalintensiven Fachgebieten wie der Anästhesiologie.

„Unabhängig vom weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir uns auch künftig auf allen politischen Ebenen für die aus unserer Sicht notwendigen Nachbesserungen einsetzen. Unser Ziel bleibt eine Finanzierung, die eine leistungsfähige ambulante und stationäre Patientenversorgung dauerhaft sichert“, so BDA-Präsidentin Beck.