Nürnberg/Berlin. Anlässlich der bevorstehenden Beratungen des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur Reform der Notfallversorgung begrüßen der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) die grundlegende Zielrichtung des Gesetzentwurfs. Die bessere Vernetzung von vertragsärztlichem Notdienst, Notaufnahmen und Rettungsdienst, eine gezieltere Steuerung von Hilfesuchenden und die stärkere Verzahnung der bislang vielfach getrennten Versorgungsstrukturen seien dringend notwendig, betonen die beiden anästhesiologischen Verbände in ihrer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss. Zugleich sehen sie an einigen Stellen noch Konkretisierungsbedarf.
„Der Gesetzentwurf bietet eine gute Grundlage, um die Notfallversorgung in Deutschland verlässlicher und besser vernetzt aufzustellen“, sagt Prof. Dr. Grietje Beck, Präsidentin des BDA. „Besonders wichtig ist, dass die medizinische Notfallrettung künftig als eigenständige GKV-Leistung anerkannt wird und Qualität, Digitalisierung und eine bessere Steuerung der vorhandenen Versorgungskapazitäten stärker in den Mittelpunkt rücken. Jetzt kommt es darauf an, die vorhandene notfallmedizinische Expertise konsequent in die neuen Strukturen einzubinden.“
Anästhesiologische Expertise im Fachgremium berücksichtigen
Zu den Forderungen, die der BDA auch bei einem Gespräch mit der Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Dr. Tanja Machalet MdB, adressierte, zählt die angemessene Berücksichtigung der Anästhesiologie im neuen Fachgremium medizinische Notfallrettung. Das Gremium soll unter anderem Empfehlungen zu bundesweiten Qualitätsstandards und Qualitätsindikatoren sowie zur Fort- und Weiterbildung entwickeln. BDA und DGAI begrüßen ausdrücklich, dass wissenschaftliche Fachgesellschaften und Fachverbände darin stimmberechtigt beteiligt werden sollen.
Bei der konkreten Besetzung müsse jedoch sichergestellt werden, dass die Anästhesiologie angemessen berücksichtigt wird. Rund 60 Prozent der im Notarztdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte sind Anästhesistinnen und Anästhesisten. Die notfallmedizinische, intensivmedizinische und wissenschaftliche Expertise des Fachgebiets sollte sich aus Sicht der Verbände deshalb auch in der Zusammensetzung des Fachgremiums widerspiegeln.
„Wer bundesweit Standards für die medizinische Notfallrettung entwickelt, muss die Realität der Versorgung kennen“, fordert DGAI-Präsident Prof. Dr. Gernot Marx. „Anästhesistinnen und Anästhesisten tragen einen wesentlichen Teil der präklinischen und klinischen Notfallversorgung. Ihre Erfahrung aus der täglichen Versorgung muss in die Entwicklung bundesweiter Standards und Qualitätsvorgaben einfließen.“
Vorhandene Register für Qualitätssicherung nutzen
Zudem sprechen sich BDA und DGAI dafür aus, bestehende medizinische Register ausdrücklich in die künftige Qualitätssicherung einzubeziehen. Das von der DGAI geführte Deutsche Reanimationsregister erhebt seit zwei Jahrzehnten Daten zur Ergebnisqualität in der präklinischen und innerklinischen Notfallversorgung. Parallel neue Strukturen aufzubauen, ohne vorhandene Register systematisch einzubeziehen, wäre aus Sicht der Verbände weder fachlich noch wirtschaftlich sinnvoll und könnte zu Mehrfachdokumentationen und zusätzlichem bürokratischem Aufwand führen.
„Mit dem Deutschen Reanimationsregister verfügen wir über eine etablierte Struktur zur Qualitätssicherung und Versorgungsforschung“, sagt Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner, Vertreter der Notfallmedizin im BDA und Sprecher des Deutschen Reanimationsregisters. „Diese Daten und Erfahrungen sollten genutzt werden, wenn künftig bundesweit einheitliche Qualitätsindikatoren für die Notfallrettung entwickelt werden.“
Bei den Empfehlungen zu Fort- und Weiterbildungen, die das Fachgremium medizinische Notfallrettung entwickeln soll, mahnen BDA und DGAI an, diese nicht auf das Rettungsfachpersonal zu beschränken. Eine qualitativ hochwertige präklinische Notfallversorgung beruht auf dem abgestimmten Zusammenwirken unterschiedlicher Berufsgruppen. Bundesweit vergleichbare Anforderungen an regelmäßige Fort- und Weiterbildung sollten deshalb für alle an der medizinischen Notfallrettung beteiligten Berufsgruppen gelten – ausdrücklich auch für Notärztinnen und Notärzte.
BDA und DGAI appellieren an die Abgeordneten, diese Punkte im weiteren parlamentarischen Verfahren zu berücksichtigen. Die Reform könne dauerhaft nur erfolgreich sein, wenn neue Steuerungs- und Versorgungsstrukturen mit der vorhandenen medizinischen Expertise zusammengeführt werden.

