Stellungnahme des BDA. Der vorliegende GOÄ-Kompromissentwurf bildet die tatsächlichen Kosten anästhesiologischer Leistungen nicht sachgerecht ab. Aus den Rückmeldungen unserer Mitglieder, die sich eingehend mit dem Entwurf befasst haben, sowie auf Grundlage der uns vorliegenden Daten kann nicht abgeleitet werden, dass die Bewertung der anästhesiologischen Leistungen und die von der Bundesärztekammer angedeuteten Honoraranhebungen im Bereich der Anästhesiologie einer kritischen Überprüfung standhalten.