Stellungnahme des BDA. Der Verband begrüßt grundsätzlich ist eine Förderung der ambulanten Leistungserbringung durch finanzielle Anreize. Dem Ziel einer sektorengleichen und gleichzeitig kostendeckenden Vergütung wird der vorgelegte Entwurf, insbesondere für den Bereich der Anästhesie, jedoch nicht gerecht. Darüber hinaus entstehen erhebliche Schwierigkeiten im Bereich der Abrechnung, Zuordnung von Leistungsanteilen und im Bereich der vertagsärztlichen Zulassung, insbesondere im anästhesiologischen Leistungsbereich.