Berlin (pag) – Ausgleichszahlungen im Zuge der Corona-Pandemie sind bisher vor allem in Richtung Krankenhäuser geflossen. Andere Leistungserbringer haben dagegen deutlich weniger Geld erhalten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor.

Demnach erhielten die Krankenhäuser für verschobene Eingriffe und Aufnahmen bislang rund 12,7 Milliarden Euro als Ausgleich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Der überwiegende Teil der Zahlungen erfolgte laut Bundesregierung bereits während der Laufzeit des ersten Rettungsschirmes auf Basis des Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes zwischen dem 16. März und 30. September 2020 – insgesamt 8,962 Milliarden Euro. In der Zeit seit dem 18. November, dem Beginn des zweiten Rettungsschirmes, erfolgten mit Stand 8. April weitere Zahlungen in Höhe von 3,729 Milliarden Euro. Die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds wurden jeweils vom Bund erstattet.

Ausgleichszahlungen in Milliardenhöhe erhielten laut den Ausführungen der Bundesregierung neben den Kliniken auch ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Seit Beginn der Pandemie bis zum 28. Februar 2021 erhielten sie von den Pflegekassen demnach 1,4 Milliarden Euro als Ausgleich für Mindereinnahmen durch Auslastungsrückgänge sowie eine Milliarde Euro als Kompensation für pandemiebedingte Mehraufwendungen.

Weit geringer fallen dagegen die Zahlungen für Vertragsärzte und -psychotherapeuten aus, die im Jahr 2020 von einer Pandemie-bedingten Honorarminderung in Höhe von mindestens zehn Prozent betroffen waren. Sie erhielten über die Kassenärztlichen Vereinigungen laut Bundesregierung in diesem Zeitraum 207 Millionen Euro von den Krankenkassen erstattet. Über die Gesamthöhe der Einmalzahlungen für Heilmittelerbringer enthält das Antwortschreiben hingegen keine Angabe.

Die großen Abstufungen bei den Ausgleichszahlungen begründet die Bundesregierung mit der unterschiedlichen Betroffenheit der Leistungserbringer. Dies gelte sowohl für die Covid-19-bedingten Mindereinnahmen als auch für den Mehraufwand.

Hier geht es zur Antwort der Bundesregierung: https://dserver.bundestag.de/btd/19/285/1928562.pdf

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