Nach der default Satzung des BDA (69 KB) können ordentliche Mitglieder Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie und Ärztinnen und Ärzte werden, die in der Weiterbildung für das Gebiet Anästhesiologie begriffen sind. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein vom Antragstellenden ausgefüllter und unterzeichneter Aufnahmeantrag bei der BDA-Geschäftsstelle einzureichen. Durch die Mitgliedschaft erhalten Sie Zugang zu den Serviceangeboten des BDA und erwerben den Schutz der mit der Mitgliedschaft im BDA verbundenen Versicherungen, insbesondere der Rechtschutzversicherung. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des BDA monatlich die Verbandszeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" und haben Zugang zum geschlossenen Bereich des BDA im Internet.

Fachärzte/-innen: 18.383
Mitglieder in Weiterbildung: 1.949
Ehrenmitglieder: 7
Insgesamt: 20.339
Stand: Dez. 2022

 

 

 


 

 

 

BDA-Aufnahmeantrag

Ihren Aufnahmeantrag können Sie downloaden und an die BDA-Geschäftsstelle (Mitgliederverwaltung) senden. Bei Rückfragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an

Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V.
c/o MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg GmbH
Mitgliederverwaltung BDA
Neuwieder Str. 9
90411 Nürnberg

Tel.: 0911-39316 -23; -10
Fax: 0911-39316 -58

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Europa wächst immer mehr auch finanzpolitisch zusammen. Für einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum - kurz SEPA (Single Euro Payments Area) - hat der Gesetzgeber beschlossen, auch einheitlich rechtliche Rahmenbedingungen für alle Banken in Europa zu schaffen. Aus diesem Grund wird die Mitgliederverwaltung zum 01.02.2014 anstelle des bisher angewandten Einzugsermächtigungsverfahrens zum Einzug der jährlichen Mitgliedsbeiträge auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren umstellen. Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2014 werden vor dem 31.01.2014 noch mit dem „alten“ Lastschriftverfahren eingezogen.

Änderungen durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 01.02.2014:

  • Aus Kontonummer und Bankleitzahl werden IBAN und BIC
  • Der Einzug muss durch eine eindeutige Mandatsreferenz sowie eine Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet sein Spätestens 7 Tage vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift erfolgt eine schriftliche Vorabinformation an das Mitglied über Betrag und Fälligkeit des Einzuges 

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates

  • Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates ist nur mit Originalunterschrift und postalischer Zusendung gültig
  • Änderungen der Bankverbindung sind nur noch schriftlich mit Originalunterschrift (nicht per Fax oder Email) gültig.

pdf BDA SEPA-Lastschriftmandat (255 KB)