Du bist auf dem Weg in die Anästhesiologie oder bereits als junge Fachärztin oder junger Facharzt in diesem Bereich tätig? Dann bist Du hier genau richtig.

Der youngBDA vertritt gezielt die Interessen und berufspolitischen Belange junger Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten sowie junger Fachärztinnen und Fachärzte – und stärkt so die nächste Generation der Anästhesiologie.


Verändere mit!

Bringe neue Ideen und deine persönlichen Erfahrungen ein und verändere mit. Der Berufverband ist kompetenter und anerkannter Gesprächspartner von Ministerien, Behörden und politischen Gremien sowohl in der Gesundheitspolitik des Bundes und der Länder als auch in der Berufs- und Standespolitik.


Werde Mitglied!
Stärke durch Deinen Beitritt und die Mitarbeit im BDA die berufspolitische Bedeutung des Fachgebietes Anästhesiologie und profitiere von den vielfältigen Serviceleistungen.
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Deine Vertretung

Assistentensprecherin

Friederike Roesch

Ass.-Ärztin der Anästhesie
RKH-Klinikum Ludwigsburg
Posilipostr. 4
71640 Ludwigsburg

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Assistentensprecher

Gerrit Herpertz

Ass.-Arzt der Anästhesie
Universitätsklinikum Oldenburg
Rahel-Straus-Straße 10
26133 Oldenburg

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Nächste Veranstaltung


10. Assistentensprechertag des youngBDA
Gemeinsam stark – gemeinsam die nächste Generation der Anästhesiologie gestalten: Im Rahmen einer zweitägigen Veranstaltung stellt der youngBDA die Weichen für die Zukunft des Fachgebietes. Der Austausch zu berufspolitischen Themen und juristischen Rahmenbedingungen des Berufsbildes stehen hier im Mittelpunkt.
 

 

 Wann Wo Ansprechpartnerin Geschäftsstelle Programm
  Hotel Sheraton Carlton     
Termin folgt Eilgutstraße 15
90443 Nürnberg
   

                         

 

Wegweiser


Wie gestaltest Du Deine berufliche Karriere? Der youngBDA unterstützt Dich mit wichtigen Informationen rund um das Berufsfeld der Anästhesiologie.
Du hast darüber hinaus noch Fragen, Ideen oder wichtige Themen, die hier angesprochen werden sollten? Dann melde Dich bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Ich möchte Anästhesist oder Anästhesistin werden

Mit ihren fünf Säulen - Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin – zählt die Anästhesiologie zu den vielfältigsten und abwechslungsreichsten Fachgebieten der Medizin. Kein anderes Fach bietet eine derart breite medizinisch praktische Grundlagenausbildung sowie gute Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Anästhesist werden

 

Ich möchte als angestellte Anästhesistin oder Anästhesist arbeiten

Du hast die Approbation schon in der Tasche und möchtest wissen wie es jetzt weitergeht? Hier findest du Antworten zu Versicherungen, Rechts- und Vertragsbearbeitung, steuerlicher Beratung, Arzthaftung oder Weiterbildung.

Offene Stellen

Versicherungsservice für Assistenzärzte in Weiterbildung
Juristischer Notfallkoffer®
Steuerliche Beratung
Krankenhausmanagement

 

Ich möchte mich als Anästhesistin oder Anästhesist niederlassen


Du möchtest irgendwann eine eigene Niederlassung oder Praxis gründen? Als Anästhesistin oder Anästhesist kannst Du Dich in der Schmerz- und Palliativmedizin niederlassen. Außerdem gibt es die Möglichkeit ambulante Anästhesien durchzuführen, z.B. für MVZs, Zahnärzte, Kieferchirurgen, Augenärzte, etc.
Das Referat für den vertragsärztlichen Bereich des BDA befasst sich mit allen Themen rund um die Niederlassung:

•    Vertragsarztrecht
•    Honorar- und Abrechnungsfragen (EBM, GÖÄ)
•    Qualitätsmanagement
•    Rechtsschutzversicherung
•    Haftpflichtversicherungen
•    Steuerliche Beratung


Noch Fragen?

Jörg Karst, BDA-Referat für ambulante und vertragsärztliche Anästhesie
Straße des 17. Juni 106-108, (Tiergartentower) c/o äzq 10623 Berlin
Tel: 030 / 398 40 700
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Ich möchte mich fortbilden

Fort- und Weiterbildung innerhalb der fünf Säulen der Anästhesiologie - Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin - liegen in der persönlichen Verantwortung jeder Anästhesistin und jedes Anästhesisten. Eine nachhaltige kontinuierliche medizinische Fortbildung (CME = Continuing Medical Education) dient der persönlichen beruflichen Entwicklung, erhält die Kompetenz nach Abschluss der Weiterbildung aufrecht und sichert damit die optimale Patientenversorgung auf hohem fachlichem Niveau.

Gemeinsam mit der DGAI und der DAAF unterstützen wir Dich mit einem breiten Fortbildungsangebot:

E-Learning
Seminare
Repetitorium
Kongresse
Landestagungen
Publikationen

 

FAQ

Welche Versicherungen brauche ich?
Da Du vom Arbeitgeber nicht unbedingt automatisch abgesichert bist, empfiehlt sich eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung. Beides kannst Du über den Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) erhalten.

Wo wird die Approbation beantragt?
Zuständig ist jeweils die Behörde des Bundeslandes, in dem die Abschlussprüfung des Studiums bzw. der Ausbildung abgelegt wurde. Für andere Antragssteller ist die Behörde in dem Bundesland zuständig in dessen Zuständigkeitsbereich die ärztliche Tätigkeit aufgenommen werden soll.

Was benötige ich für die Facharztweiterbildung?
Dies erfährst Du in der Weiterbildungsordnung der entsprechenden Landesärztekammer. Die Kontaktadressen der Landesärztekammern findest Du hier.

Was kann ich mir aus anderen Fachbereichen anerkennen lassen?
Ein Wechsel während der Weiterbildung zum Facharzt in eine andere Weiterbildung ist möglich. Für die Anerkennung der Weiterbildungszeiten sind die Weiterbildungszeugnisse maßgebend. Da es auch hier regionale Unterschiede geben kann, solltest Du Dich dazu bei Deiner zuständigen Landesärztekammer erkundigen.

In welchen Einrichtungen ist die Weiterbildung zur Ärztin oder zum Arzt für Anästhesiologie möglich?
Im Weiterbildungsregister von BDA und DGAI findest Du eine detaillierte Zusammenstellung sämtlicher den Verbänden gemeldeten Weiterbildungsstätten.

Was ist die Aufgabe der Ärztekammer?
Die Bundesärztekammer (BÄK) ist der Zusammenschluss der Landesärztekammern und vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Die Landesärztekammer ist die Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte in einem Bundesland. Jede Ärztin und jeder Arzt muss Mitglied in einer Landesärztekammer sein. Über die Landesärztekammern (LÄK) erhältst Du z.B. Deinen Arztausweis und einen Überblick über Deine gesammelten CME-Punkte.

Was ist CME und muss ich CME-Punkte sammeln?
Unter Continuing Medical Education (CME) versteht man medizinische Fortbildungsmaßnahmen, an denen ausgebildete Fachärzte teilnehmen müssen. Mit dem am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) wird die ärztliche Fortbildung verpflichtend eingeführt. In § 95 d SGB V ist für niedergelassene Ärzte vorgesehen, alle fünf Jahre gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung den Nachweis zu erbringen, dass sie in dem zurückliegenden Fünfjahreszeitraum ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Wird dieser Fortbildungsnachweis nicht oder nicht vollständig erbracht, folgen Sanktionen, die über Honorarkürzungen bis zum Antrag auf Entziehung der Zulassung reichen. Die Fortbildungsverpflichtung für im Krankenhaus tätige Fachärzte ist in § 137 Abs. 1 SGB V geregelt.

Was hat es mit der Fortbildungsnummer (EFN) auf sich?
Die Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) ist eine 15stellige Zahl, die jeder Ärztin und jedem Arzt von seiner zuständigen Landesärztekammer zugeordnet wird. Damit können CME-Punkte im Rahmen der Continuing Medical Education eindeutig zugeordnet werden.