pdf Konditionen für Praxisvertretungen (176 KB)
pdf Meldeformular für Praxisvertretungen (153 KB)
Die Haftpflichtversicherung der Anästhesistinnen und Anästhesisten, die eine vorübergehende Praxisvertretung übernehmen, erweist sich als problematisch. Oftmals besteht kein Versicherungsschutz über die zu vertretenden Vertragsärztinnen/Vertragsärzte. Um die bestehenden Unsicherheiten zu beseitigen, hat der BDA zu Gunsten seiner Mitglieder eine Haftpflichtversicherung für vorübergehende, nicht regelmäßige Praxisvertretungen abgeschlossen.
Versichert sind die Mitglieder des BDA nach Maßgabe der folgenden Konditionen: pdf Konditionen für Praxisvertretungen (176 KB)
Um Missverständnisse und Versicherungslücken zu vermeiden, muss sich jedes Mitglied, das die Versicherung in Anspruch nehmen will, vorher schriftlich unter Angabe der Art und Dauer der Tätigkeit mit dem BDA-Versicherungsreferat in Verbindung setzen ( pdf Meldeformular für Praxisvertretungen (153 KB) ).