Kliniken: Aufstand der Privaten und Freigemeinnützigen
Berlin (pag) – Kommunen und Landkreisen droht eine Klagewelle privater und freigemeinnütziger Krankenhausträger. Denn ein aktuelles Gutachten der Verfassungsrechtlerin Prof. Frauke Brosius-Gersdorf (Universität Potsdam) sagt aus, dass der Defizitausgleich für kommunale Krankenhäuser durch die Städte, Gemeinden und Landkreise gegen den Grundsatz der gesetzlich verankerten Trägerpluralität sowie den sich daraus ergebenden Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
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