Versicherungsumfang

Die durch den Gruppenvertrag nicht versicherten beruflichen und privaten Risiken werden durch die Anschlussdeckung abgesichert. Rechtsschutz besteht damit im privaten Bereich auch für Ehepartner und Kinder. Neben der ohnehin umfänglichen Versicherungsleistung sind folgende Leistungserweiterungen eingeschlossen, z.B.
 
  • Absicherung des Berufs-Vertrags-Rechtsschutzes ab gerichtlicher Geltendmachung (z.B. zur Beitreibung von Patientenhonorar);
  • Absicherung aller Praxisräume, aller selbst genutzten Wohneinheiten im Inland in den Bereichen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz und Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten;
  • „Niederlassungsklausel“, d.h. Mitversicherung von Streitigkeiten aufgrund von Rechtsgeschäften, die in Vorbereitung der Niederlassung als Ärztin/Arzt getätigt werden, sofern die Niederlassung in den nächsten zwei Jahren geplant ist;
  • Absicherung des Sozial-Rechtsschutzes bei niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten bereits ab Widerspruchsverfahren;
  • Telefonische Erstberatung bei Urheberrechtsverstößen;
  • Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit für angestellte Ärztinnen/Ärzte;
  • Absicherung des Verwaltungs-Rechtsschutzes ab gerichtlicher Wahrnehmung (Streitigkeiten mit berufsständischen Versorgungseinrichtungen sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen);
  • Absicherung des Wettbewerbs-Rechtsschutzes bei niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten (aktiv und passiv)
  • Leistungserweiterung im privaten Bereich (u.a. telefonische Erstberatung durch einen Rechtsbeistand, Sozial-Rechtsschutz bereits bei außergerichtlicher Wahrnehmung);
  • Zusatzabsicherung weiterer Praxisinhaberinnen/Praxisinhaber im privaten Bereich möglich;
  • Absicherung vermieteter Wohneinheiten zum günstigen Pauschalbeitrag unabhängig von der Brutto-Jahresmiete;
  • Grundsätzlich ist zu den einzelnen Rechtsschutzbausteine keine Wartezeit vereinbart, mit Ausnahme folgender Bereiche, bei denen eine Wartezeit von 3 Monaten vereinbart gilt, sofern hierfür keine Vorversicherung bestand:
    – Arbeits-Rechtsschutz
    – Verwaltungs-Rechtsschutz
    – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
    – Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht. (aber: keine Wartezeit für die gerichtl. Wahrnehmung der Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen im Rahmen der gewerblichen, freiberuflichen und sonstigen selbstständigen versicherten Tätigkeit)
     

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