*** pdf Aktuell: Gefährdungsbeurteilung - Regel des Ausschuss für Mutterschutz (August 2023) (672 KB) ***
nähere Informationen: BDAktuell Jusletter Dezember 2017
Einführung
Am 01.01.2018 ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG1) in Kraft getreten. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Gesundheit der Schwangeren und ihres Kindes zu schützen. Eine wesentliche Neuerung sind daher die Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung und zur Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit, in denen die Schwangere nun mehr Mitspracherechte hat.
Um Schwangeren und Arbeitgebern/Vorgesetzten eine Hilfestellung zu geben, um möglichst optimale und sichere Rahmenbedingungen für die Beschäftigung während Schwangerschaft und Stillzeit zu schaffen, hat die BDAKommission Gesundheitsschutz am anästhesiologischen Arbeitsplatz – unter Mitwirkung von externen Spezialisten – eine „Positivliste“ erarbeitet, die erstmals 2014 publiziert wurde. Sofern die Vorgaben der Positivliste beachtet worden sind, hatten die zuständigen Aufsichtsbehörden in der Regel keine Bedenken gegen den weiteren Einsatz der schwangeren Anästhesistin.
Aufgrund der Gesetzesänderung wurde die Positivliste überarbeitet und angepasst. Solche Empfehlungen des BDA bieten den Beteiligten eine Orientierungshilfe, ersetzen aber keinesfalls die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall und die danach notwendige Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde, die letztlich verbindlich entscheidet, ob und wie die Schwangere weiterhin eingesetzt werden kann.