Berlin (pag) – Mit der geplanten Krankenhausreform würde der Bund massiv in die Planungshoheit der Länder eingreifen – und das wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Schluss kommt das Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Ferdinand Wollenschläger. Auftraggeber sind die unionsgeführten Landesgesundheitsministerien in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Krankenhausplanung ist per Grundgesetz Ländersache. Wenn der Bund nun Versorgungslevel mit Strukturvorgaben und feste Leistungsgruppen vorgeben will, greift er damit „massiv in die Planungskompetenz der Länder ein“, lautet eine der Kernaussagen in Wollenschlägers Gutachten. Und: Die generelle Bevorzugung größerer Kliniken mit einem umfassenden Leistungsangebot gegenüber Einrichtungen in privater oder freigemeinnütziger Trägerschaft sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.

V.l.: Karl-Josef Laumann (Landesgesundheitsminister NRW), Prof. Kerstin von der Decken (Landesgesundheitsministerin Schleswig-Holstein), Klaus Holetschek (Landesgesundheitsminister Bayern), Prof. Ferdinand Wollenschläger (Verfassungsrechtler Uni Augsburg)
V.l.: Karl-Josef Laumann,
Prof. Kerstin von der Decken,
Klaus Holetschek,
Prof. Ferdinand Wollenschläger
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Wollenschläger präsentiert in einer Pressekonferenz auch verfassungskonforme Lösungen. Bei einer reinen Vergütungsreform – Vorhaltefinanzierung und Reduzierung der DRG-Fallpauschalen – sehe er keine „kompetentiellen Bedenken“. Außerdem könnten die Länder eine „eigenverantwortliche Umsetzung“ der Vorschläge angehen. Möglich sei auch, dass der Bund lediglich Rahmenvorgaben zu Leistungsgruppen und Leveln gibt. Eine weitere Lösung seien umfassende Öffnungsklauseln und Abweichungsbefugnisse. Und rein theoretisch gebe es noch die Möglichkeit der Verfassungsänderung. Das lehnen die drei Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek (Bayern), Prof. Kerstin von der Decken (Schleswig-Holstein) und Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen) aber ab. Sie pochen auf die Planungshoheit der Länder, betonen sie auf der Pressekonferenz.

Das Gutachten spiegelt allerdings nicht den aktuellen Stand der Debatte wider. So einigte sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits auf die Möglichkeit von Länderöffnungsklauseln und Ausnahmetatbeständen. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) konstatiert: „Die Diskussion ist inzwischen wesentlich weiter.“ Doch damit scheint Holetschek nicht zufrieden zu sein. So wie die Reform weiterdiskutiert worden sei, „wird sie auch noch nicht funktionieren“.

Das Gutachten finden Sie online unter:
www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2023/04/gutachten_verfassungskonformitaet_krankenhausplanung.pdf

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