Frankfurt am Main (pag) – Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Vorschläge zur Ausgestaltung der Leistungsgruppen für die geplante Krankenhausreform übergeben. Verantwortlich innerhalb der AWMF ist die Ad-hoc-Kommission „Versorgungsstrukturen“. An den Vorschlägen sind zudem 80 Fachgesellschaften beteiligt.

Die Fachgesellschaften hätten nicht nur Leistungsgruppen definiert, sondern vielfach auch Strukturanforderungen, teilt die AWMF in einer Presseerklärung zu ihrer Delegiertenkonferenz mit. Patienten sollten nur dort behandelt werden, so die Ad-hoc-Kommission, wo die technischen, personellen und qualitativen Voraussetzungen erfüllt sind. „Diese Leistungsgruppen können wiederum den verschiedenen Leveln zugeordnet werden, damit deren Abgrenzung klar definiert ist“, erläutert Dr. Manfred Gogol, Vorsitzender der Ad-hoc-Kommission. „Wir haben festgestellt: Es muss Ergänzungen zu den Ausarbeitungen in Nordrhein-Westfalen geben.“ Die Mehrheit der Fachgesellschaften begrüßt die Level-Einteilung, wie sie die Krankenhaus-Regierungskommission vorsieht. Es gebe allerdings noch Unklarheiten.

Die Ad-hoc-Kommission hat außerdem einen Vorschlag zur Definition von Fachkliniken erarbeitet, die auf spezielle Leistungen fokussiert sind. „Den Mitgliedern der Kommission war es wichtig, Qualitätsanforderungen an die Fachkliniken zu formulieren. Sie müssen überdurchschnittliche personelle und infrastrukturelle Kriterien erfüllen, wie eine apparative Ausstattung, die auch die Betreuung seltener und komplexer Krankheitssituationen ermöglicht“, erläutert Dr. Monika Nothacker, Co-Vorsitzende der Ad-hoc-Kommission. „Wichtig ist nun, die möglichen Auswirkungen der Veränderungen vorab zu evaluieren, um sicherzustellen, dass die gewünschten Effekte erreicht werden.“

Die Kommission beschäftigt sich weiterhin mit der Auswertung der Krankenhausreform, die finalen Ergebnisse stehen noch aus.

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