Berlin (pag) – Der Gesundheitsausschuss des Bundestags beschäftigt sich mit professioneller Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung. Die angehörten Experten befürworten ein solches Angebot und erwarten dadurch eine Verbesserung der Versorgung.

Die fehlende Regelung zur Kostenübernahme der Sprachmittlung ist das „allergrößte Zugangsproblem in das deutsche Gesundheitswesen“, sagt Dr. Simone Penka von der Charité Berlin. „Menschen mit geringen deutschen Sprachkompetenzen scheitern in der Regel immer bei der Suche zum Beispiel nach niedergelassenen Ärztinnen oder Therapeutinnen.“
 
Prof. Bernd Meyer von der Universität Mainz schätzt den Bedarf an professionellen Übersetzungen auf 800.000 bis eine Million pro Jahr. Allerdings müsse sich die Sprachmittlung erst etablieren, er rechnet mit einer langen Anlaufzeit. Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Migrationsgeschichte haben einen besonderen Beratungsbedarf, so Dr. Siiri Doka von der BAG Selbsthilfe. „Sie haben nicht nur den Bedarf, dass wörtlich übersetzt wird, sondern in einfacher Sprache.“ Auch kulturelle Besonderheiten müssten bei der Übersetzung berücksichtigt werden.
 
Nach Ansicht des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer kommen für die Sprachmittlung nur qualifizierte und offiziell zugelassene Dolmetscher in Frage. Die Verfügbarkeit dieser Fachkräfte unterscheide sich je nach Sprache. Übersetzungen per Video könnten eine „sinnvolle Ergänzung“ sein, so Malte Fritsche vom Bitkom. Derzeit gebe es im SGB V keinen Leistungsanspruch auf Sprachmittlung, erläutert Gerd Kukla vom GKV-Spitzenverband. Die Finanzierung müsse aus Steuermitteln erfolgen. Das Bundessozialgericht habe bereits 1996 festgestellt, dass Sprachmittlung nicht Teil der ärztlichen Behandlung sei, sondern eine „gesellschaftspolitische Aufgabe“.
 
Anlass für die Anhörung ist ein Antrag der Linken. Die Fraktion fordert darin einen gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung in der Gesundheits- und Pflegeversorgung. Die Sprachmittlung solle in die Leistungskataloge der Gesetzlichen Krankenversicherung und Sozialen Pflegeversicherung sowie für den Bereich der Rehabilitation aufgenommen werden.

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