Berlin (pag) – Die Neuregelung der Suizidbeihilfe steht seit längerem auf der Agenda des Bundestags. Jetzt ist Bewegung in die Debatte gekommen: Medienberichten zufolge haben sich die beiden Abgeordnetengruppen, die eine liberale Lösung favorisieren, auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt.

Dabei geht es um die parteiübergreifenden Abgeordnetengruppen um Renate Künast (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP). Mit der Fusion wollen sie die Chancen für eine liberale Regelung erhöhen. Im Unterschied dazu sieht der Gesetzentwurf der MdBs um Lars Castellucci (SPD) eine restriktivere Lösung im Strafrecht vor.

Der Entwurf der Gruppe Künast/Keul sieht ebenso der Entwurf von Helling- Plahr/Sitte/Lindh/Steffen/Fricke von einer strafgesetzlichen Regelung ab. Beide wollen ein neues Gesetz zur Sterbe- bzw. Suizidhilfe etablieren. „Im Fokus dieser Entwürfe ist nicht, Suizidhilfe im Grundsatz zu verbieten, sondern vielmehr selbstbestimmt Handelnden die Möglichkeit der Verschreibung von Medikamenten zu eröffnen“, schreibt Helling-Plahr auf ihrer Website. Sie erläutert dort, dass sich die beiden Entwürfe in dem Zugangsweg zu einer möglichen Verordnung unterschieden. Die Gruppe Künast/Keul sehe zwei Wege vor: Der Zugang zur Suizidhilfe für Menschen in einer sogenannten medizinischen Notlage erfolge vor allem über Ärztinnen und Ärzte, während bei anderen Betroffenen eine Behörde nach Antragstellung über die Möglichkeit, ein Medikament zur Selbsttötung zu erhalten, entscheiden soll. Die Gruppe Helling-Plahr/Sitte/Lindh/Steffen/Fricke sehe dagegen eine einheitliche Verschreibungsmöglichkeit für alle Betroffenen unabhängig von deren Motiven und Beweggründen vor und möchte, dass Ärzte selbstbestimmt handelnden Personen nach Beratung in einer Beratungsstelle Medikamente verschreiben dürfen.

Laut Medienberichten will der Bundestag noch vor der parlamentarischen Sommerpause eine Entscheidung bei der Sterbehilfe herbeiführen. Demnach könnte es in der Woche vom 3. bis 7. Juli zu einer Abstimmung kommen.

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